Nr. 41. 1918. 299
(3) Bekanntmachung vom 27. Februar 1918, betreffend übertragung der Mi-
litär-Pensionen, Militär-Renten und Militär-Witwen= und Waisen-Pensionen
(Militär-Witwen= und Waisengeld) auf die Kaiserlichen Postanstalten.
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen Regierungs-Präsidenten in
Schleswig vom 18. Februar 1918, betreffend Übertragung der Militär-
Pensionen, Militär-Renten und Militär-Witwen= und Waisen-Pensionen
(Militär-Witwen= und Waisengeld) auf die Kaiserlichen Postanstalten, wird
hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 27. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Finanzministerium.
v. Blücher.
Abertragung
der Militär-Pensionen, Militär-Renten und Militär-Witwen= und Waisen-
Pensionen (Militär-Witwen= und Waisengeld) auf die Kaiserlichen Postanstalten.
Vom 1. April 1918 ab werden die Militär-Pensionen, Militär-Renten und Militär-
Witwen= und Waisenpensionen (Militär-Witwen= und Waisengeld) von den Kaiserlichen
Postonstalten und zwar nicht mehr auf Quittungsbuch, sondern auf besondere Quittung an
die zuständigen Empfänger gezahlt werden. Als zahlende Postanstalt kommt diejenige in
Betracht, die für den Wohnsitz des Empfängers zuständig ist. Die Quittungsformulare
für das erste Jahr werden den Empfängern der genannten Versorgungsgebührnisse von
der Pensionsregelungsbehörde (Regierung in Schleswig) übersandt werden. Um dies
ausführen zu können, ergeht hiermit an alle Empfänger, die in Städten und
größeren Orten wohnen, die Aufforderung, unverzüglich derjenigen
Kasse, welche hat, Straße und Hausnummer ihrer Wohnung mitzuteilen,
da sonst eine Zustellung der Quittungsformulare nicht zu ermöglichen sein
wird. Später Quittungsformulare werden von der für den Wohnort des
Empfängers Postanstalt geliefert werden. Nach dem 1. April 1918 ein-
grotendee, Wohnungsveränberungen. sind bei der Postanstalt anzumelden, welche zuletzt
gezahlt hat.
Die Zahlung der Marine= und Schutztruppenpensionen usw. verbleibt zunächst
bei den jetzt zahlenden Kassen. .
Die Presse wird um Abdruck gebeten.
Schleswig, den 18. Februar 1918.
Der Regierungs-Präsident.
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