Nr. 45. 223
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 9. März 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Baumwollnähfäden und Leinennähzwirn.
(2) Bekanntmachung, betreffend Verbot der Herstellung, des Vertriebes
und der Verwendung von Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen, zu
deren Herstellung Leder verwandt wird. (3) Bekanntmachung, betreffend
Absatz von Marmelade aus der Ernte 1917. (4) Bekanntmachung, betreffend
Lieferung von Kleie in Papiersäcken. (5) Bekanntmachung, betreffend
landesherrliche Genehmigung der Steinlein'schen Schulstiftung
in Malchow. (6) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Margarete Hinrichsen-Stiftung in Güstrow.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 6. März 1918, betreffend Baumwollnähfäden und
/Leinennähzwirn.
Nachstehende in Nr. 9 der Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle veröffentlichte
Bekanntmachung vom 2. März 1918, betreffend Abänderung der Bekanntmachung
über Verteilung von Baumwollnähfäden und Leinennähzwirn an
Kleinhändler, Verarbeiter und Anstalten vom 19. Januar 1918, wird unter
Bezugnahme auf die diesseitigen Bekanntmachungen vom 4. Januar d. Is.
(Rbl. Nr. 5) und vom 25. Januar d. Is. (Rbl. Nr. 16) hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht. "
Schwerin, den 6. März 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innerr.
L. v. Meerheimb.
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