Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  45.  223
Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  9.  März  1918.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Baumwollnähfäden  und  Leinennähzwirn.
(2)  Bekanntmachung,  betreffend  Verbot  der  Herstellung,  des  Vertriebes
und  der  Verwendung  von  Sohlenschonern  und  Sohlenbewehrungen,  zu
deren  Herstellung  Leder  verwandt  wird.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend
Absatz  von  Marmelade  aus  der  Ernte  1917.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend
  Lieferung  von  Kleie  in  Papiersäcken.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend
  landesherrliche  Genehmigung  der  Steinlein'schen  Schulstiftung
in  Malchow.  (6)  Bekanntmachung,  betreffend  landesherrliche  Genehmigung
der  Margarete  Hinrichsen-Stiftung  in  Güstrow.

II.  Abteilung.
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(1)  Bekanntmachung  vom  6.  März  1918,  betreffend  Baumwollnähfäden  und
/Leinennähzwirn.

Nachstehende  in  Nr.  9  der  Mitteilungen  der  Reichsbekleidungsstelle  veröffentlichte
  Bekanntmachung  vom  2.  März  1918,  betreffend  Abänderung  der  Bekanntmachung
  über  Verteilung  von  Baumwollnähfäden  und  Leinennähzwirn  an
Kleinhändler,  Verarbeiter  und  Anstalten  vom  19.  Januar  1918,  wird  unter
Bezugnahme  auf  die  diesseitigen  Bekanntmachungen  vom  4.  Januar  d.  Is.
(Rbl.  Nr.  5)  und  vom  25.  Januar  d.  Is.  (Rbl.  Nr.  16)  hierdurch  zur  allgemeinen
  Kenntnis  gebracht.  "

Schwerin,  den  6.  März  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innerr.
L.  v.  Meerheimb.
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