Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  56.  1918.  395

dürfen  nur  die  freigegebenen  Kartoffelsorten  gebaut  werden.  Bei  dieser  Einschränkung
  verbleibt  es,  bis  sie  von  der  Polizeibehörde  ausdrücklich  aufgehoben
wird.

Weitergehende  polizeiliche  Anordnungen  über  die  Benutzung  des  verseuchten
  Grundstücks,  soweit  sie  zur  Bekämpfung  dieser  Kartoffelkrankheit  notwendig
erscheinen,  sind  zulässig.  z6

Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Vorschriften  werden  nach  §  2
der  Bundesratsverordnung  vom  30.  August  1917  (RGl.  S.  745)  mit  Gefängnis
  bis  zu  einem  Jahre  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  J  oder  mit  einer
dieser  Strafen  geahndet.

87.

Diese  Bekanntmachung  tritt  mit  dem  Tag  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Schwerin,  den  19.  März  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Anhang.

Mit  Kartoffelkrebs  bezeichnet  man  eigentümliche  Wucherungen  an  den  Kartoffelknollen,
  welche  durch  einen  mikroskopisch  kleinen  Pilz  (Chrrsophlxctis  endobiotica)
verursacht  werden.  Die  Entwickelung  der  Erkrankung  läßt  sich  an  verschiedenen  Stadien
erkennen.  Nach  eingetretener  Infektion  entstehen  namentlich  in  den  Kartoffelaugen
kleine,  warzenähnliche  Wucherungen.  Da  diese  zunächst  meist  die  Färbung  der  Kartoffelschalen
  besitzen,  fallen  sie  kaum  auf,  werden  auch  hin  und  wieder  mit  dem  „Buckelschorf“
  der  Kartoffel  verwechselt.  Im  weiteren  Verlauf  der  Erkrankung  nimmt  die
Wucherung  auf  Kosten  des  Zellgewebes  der  Knollen  zu,  es  entstehen  erbsen-,  haselnußoder
  walnußgroße,  blumenkohlartige  Gebilde.  Die  Form  der  Knolle  verschwindet  mehr
und  mehr.  In  dem  späteren  Stadium  sind  Reste  der  Knolle  kaum  noch  vorhanden,  die
Wucherungen  haben  sich  über  die  ganze  Oberfläche  der  Kartoffel  ausgebreitet.  Im
letzten  Entwickelungsstadium  der  Krankheit  zerfallen  die  Wucherungen  oder  schrumpfen,
namentlich  bei  trockener  Witterung,  zusammen,  während  bei  Hinzutreten  von  Feuchtigkeit
  die  krebskranken  Knollen  schleimig-schmierig  werden  und  verfaulen.  Meist  finden
sich  die  Krebsgebilde  an  den  Knollen,  sowie  an  den  unterirdischen  Wurzel-  und  Stengelteilen.

  In  selteneren  Fällen  lassen  6  auch  an  den  oberirdischen  Blattknospen,  namentlich

  junger  Triebe,  krankhafte  Geschwülste  entdecken.  Mit  zunehmendem  Wachstum
nehmen  die  an  den  Knollen  entstehenden  Wucherungen  eine  braune  bis  schwarzbraune
Färbung  an,  welche  sich  deutlich  von  dem  normal  gefärbten  Knollenreste  abheben.  Zuweilen
  ragen  auch  Wucherungen,  z.  B.  bei  der  Sorte  Wohltmann,  aus  der  Erde.  Diese