Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 67. 1918. 501 
Höchstpreis höher sein als der Vertragspreis, so darf der Anbauer die Zahlung des 
höheren Höchstpreises verlangen. 
Berlin, den 10. Dezember 1917. 
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts: 
v. Waldow. 
Herbstgemüse. 
" Für Anbauer: 
Wohnort: 
Kreis: 
* Wegierungsbezirk: 
Provinz: 
Bundesstaat: 
Lieferungsvertrag.“) 
Zwischen der 
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berli 
(Erwerber), 
vertreten durch 
dieselr) wiederum vertreten durch 
und 
dem (Anbauer) 
  
ird die nachstehende Vereinbarüng getroffen: 
§ 1. 
Der 
verpflichtet sich, 
entweder:") a) für die Ernte 1918 anzubauen 
ha ) mit Herbstweißkohl, 
ha (Feldmark. ) mit Dauerweißkohl, 
ha (Fldmark ) mit Rotkohl, 
ha (Feldmark .. ) mit Dauerrotkohl, 
ha (Feldmark .. ) mit Wirsingkohl, 
  
ha (Feldmark ) mit Dauerwirsing- 
kohl, 
) Den von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, abgeschlossenen Ver- 
trägen stehen in ihrer Rechtswirksamkeit alle dielenigen Verträge gleich, welche mit Genehmigung 
der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, von anderer Seite zugunsten von Kom- 
munalverbänden oder Großverbrauchern getätigt sind. Die Beauftragten solcher Bedarfsstellen be- 
finden sich im Besitze amtlicher Ausweise über ihre Berechtigung zu Vertragsabschlüssen. 
) Nichtpassendes ist zu durchstreichen. 
108“
	        
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