Nr. 67. 1918. 501
Höchstpreis höher sein als der Vertragspreis, so darf der Anbauer die Zahlung des
höheren Höchstpreises verlangen.
Berlin, den 10. Dezember 1917.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts:
v. Waldow.
Herbstgemüse.
" Für Anbauer:
Wohnort:
Kreis:
* Wegierungsbezirk:
Provinz:
Bundesstaat:
Lieferungsvertrag.“)
Zwischen der
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berli
(Erwerber),
vertreten durch
dieselr) wiederum vertreten durch
und
dem (Anbauer)
ird die nachstehende Vereinbarüng getroffen:
§ 1.
Der
verpflichtet sich,
entweder:") a) für die Ernte 1918 anzubauen
ha ) mit Herbstweißkohl,
ha (Feldmark. ) mit Dauerweißkohl,
ha (Fldmark ) mit Rotkohl,
ha (Feldmark .. ) mit Dauerrotkohl,
ha (Feldmark .. ) mit Wirsingkohl,
ha (Feldmark ) mit Dauerwirsing-
kohl,
) Den von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, abgeschlossenen Ver-
trägen stehen in ihrer Rechtswirksamkeit alle dielenigen Verträge gleich, welche mit Genehmigung
der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, von anderer Seite zugunsten von Kom-
munalverbänden oder Großverbrauchern getätigt sind. Die Beauftragten solcher Bedarfsstellen be-
finden sich im Besitze amtlicher Ausweise über ihre Berechtigung zu Vertragsabschlüssen.
) Nichtpassendes ist zu durchstreichen.
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