Nr. 78. 1918. 607
Artikel I.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Ver-
leilung von Baumwollnähfäden und Leinennähzwirn an Kleinhändler, Verarbeiter und
Anstalten vom 19. Januar 1918 (Reichsanzeiger Nr. 16) werden, soweit sie Leinen-
nähzwirn betreffen, aufgehoben.
Artikel U. »
Für die Verteilung von Leinennähzwirn an Kleinhändler gelten die folgenden
Bestimmungen:
I. Verteilung auf die Kommunalverbände.
81.
Verteilungsgrundsatz.
Die Verteilung der der Reichsbekleidungsstelle zur Verfügung stehenden Mengen
an Leinennähzwirn erfolgt durch die Kommunalverbände.
Die Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung (Abt. O Garnabteilung) be-
stimmt nach der Bevölkerungszahl, welche Menge an Leinennähzwirn für das laufende
Kalendervierteljahr auf. jeden einzelnen Kommunalverband entfällt. Die festgesetzten
Mengen werden den Kommunalverbänden von der Reichsbekleidungsstelle mitgeteilt.
§ 2.
Bezirksstellen.
Bezirksstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die gemäß § 2 der in Artikel 1
genannten Bekanntmachung vom 19. Januar 1918 vom Zentralverbande des Deutschen
Großhandels eingerichteten und verwalteten Stellen, deren durch die Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung vom 2. Februar 1918 (Mitteilungen
Nr. 5 S. 51) festgefegte Zuständigkeit auch für die Verteilung von Leinennähzwirn
maßgebend ist.
/ 3.
Bekanntgabe an die Bezirksstellen und an den Fabrikantenverband.
Die Reichsbekleidungsstelle gibt jeder Bezirksstelle durch die Zentrale der Bezirks-
stellen gleichzeitig mit der nach § 1 Absatz 2 zu erstattenden Mitteilung die auf die ein-
Heinen von dieser Bezirksstelle zu versorgenden Kommunalverbände entfallenden Mengen
ekannt.
Zu gleicher Zeit wird dem Verbande Deutscher Leinennähzwirn-Fabrikanten be-
kanntgegeben, welche Gesamtmenge auf jede Bezirksstelle entfällt.
* 4.
Lieferung durch den Fabrikantenverband an die Bezirksstellen.
Nach Eingang der gemäß § 3 Absatz 2 erfolgten Bekanntgabe hat der Fabrikanten-
verband unverzüglich mit der Lieferung an die Bezirksstellen zu beginnen und die
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