gab sich, daß sich nur 4 Stimmen für die Oef-
fentlichkeit der Landtags-Sitzungen erklärten,
alle übrigen aber wünschten für den jetbe-
stehenden Landtag keine Oeffentlichkeit, je-
doch ohne dieselbe ganz zurückzuweisen, in-
dem sie die weitern Vorbereitungen zu demsel-
ben der Zukunft vorbehielten; verlangten
aber dabei, daß die Landtags-Verhandlungen
während des Landtags, durch den Druck be-
kanne gemacht werden möchten.
Nunmehr wurde die Frage aufgestellt:
Wie es mit dem Druck der Landtags-
Verhandlungen gehalten, und was
abgedruckt werden solle:s Die Mei-
nungen waren getheilt: die eine gieng dahin,
daß, wie im Jahr 1877, nur die höchsten
Decrete und Erklärungsschriften
während des Landtags abgedruckt werden
möchten, die andern hingegen hielten für
rathsamer, die Protocolle von Tag zu
Tag abdrucken zu lassen, weil sich aus den-
selben nicht bloß die Beschlüsse des Landtags,
sondern auch die Gründe und Motiven der-
selben ergeben.
Um die verschiedenen Stimmungen zur
Vereinigung zu bringen, wurde ein Ausschuß
erwählt, die Druckordnung zu bearbeiten.
Auf den Vortrag dessen, was wegen der
Entlassung des Hofraths Dr. Oben in
Jena an den dandtagsvorstand gelangt war,
und was von Letzterm in dieser Angelegenheit
geschehen sen, genehmigte der Landtag das
Verfahren des Vorstandes; mehrere Mitglie-
der der Versammlung aber trugen darauf
an: daß die Frage, ob ein Staatedie-
ner des Großherzogthums ohne Ur-
thel und Recht verabschiedet wer-
den könne? noch befonders zur Berathung
gezogen werden möge. Die Berathung wur-
de beliebt, aber einer künftigen Sitzung vor-
behalten.
Die zweite Sitzung endigte mit der Wahl
einiger Ausschüsse, zu Bearbeitung der vorlie-
genden Gegenstände. Es wurde gewählt:
ein Ausschuß zur Prüfung der Gesetzesent-
würfe; ein Ausschuß zur Bearbeitung der
Kirchen= und Schulangelegenheiten und ein
Ausschuß zu Berathung der Innungsange-
legenheiten.
Dritte Sitzung.
Den goten December 1820.
Gegenwärtig a7. Mitglieder.
Bey Vorlesung des über die vorigen
Sibzngen aufgenommenen Protokolls *) wur-
de von einem Abgeordneten erinnert, wie er
zwar ebenfalls das Verfahren des Vorstan-
des in Bezug auf die Okenschen Angelegen-
heit der Form nach genehmige, daß er sich
aber von der Kichtigkeit des untergelegten
Grundes nicht überzeugen könne. Worauf
der Vorstand erwiederte, daß er sich bei sei-
nem Verfahren, die Berathungsversamm-
lungsacten vom J. 1816., mit Vergleichung
des Publicationspatents des Grundgesetzes
und des F. 16. des die Organisation des
Staatedienstes betreffenden Patents, habe
zur Richtschnur dienen lassen müssen. Das
führte nach kurzer Discussion zur Aufstel=
lung der Frage zum Abstimmen: Ob nach
den jetzt bestehenden Gesetzen, ein
Staatödiener, bei welchem nicht ei-
ne besondere Ausnahme statt finde,
ohne Urthel und Recht entlassen
werden könner: Durch die Abstimmung
wurde die Frage mit 16 Stimmen gegen 71
bejahet, dabey aber von allen Seiten der
Wunsch ausgesprochen, Sr. Königl. Hoheit
dem Großherzog, in einer unterthänigsten
*) Da mit dem Norkesen der Protokolle ven der Terieen
Sieung alle Sizzengen in der Regel arfsen, so#
zur Ersparung de Raums dieses Gesch#fts in r2
Folge nicht eleder gedacht.