fassung den ehrerbietigsten Dank in einer
Ertlaͤrungsschrift darzubringen.
Fünfte Sitzung.
Den g2aten December 1820.
Gegenwrig 26. Milglieder.
In Bezug auf die gestern für die 3 Mo-
nate des künftigen Jahres, gemachten Verwil-
ligungen; wurde von einem Abgeordneten der
Wunsch ausgesprochen, daß die Landbe-
wohner des Neustädter Kreises, welche
in Vergleich mit den Städtern, ganz unver-
hältnißmäßig zu den Staatslasten
beitragen mußten, einige Erleichterung ge-
nießen möchten. Man überzeugte sich *
bald, daß diesem Wunsche für den Au
blick nicht genuͤgt werden koͤnne, und daß
man die Erfüllung desselben von der Ein-
führung einer neuen Steuerverfassung zu er-
warten habe. Bei Gelegenheit des zu er-
bittenden Cassenetats auf das Jahr 1823.
wurde folgender Antrag gemacht: die Be-
dürfnisse der gegenwärtigen Zeit steigerten
die Staats-Ausgaben in vielerlei Hinsicht,
und, um ihnen zu genügen, sey es die Dflicht
des Landtags, auf jede mögliche Ersparniß
Rücksicht zu nehmen. Dezhalb erscheine ihm
die Anfertigung vergleichender Tabellen über
folgende Gegenstände nothwendig: Welche
Behörden bestanden im J. 18006;
wie viel Staatsdiener waren bei
denselben angestellt; wie groß war
ihr Diensteinkommen, und wie verhält
sich alles dieses im J. 1820; welche neue
Behörden sind seit dem J. 1806 entstanden,
und wie viel beträgt der Mehraufwand?
Der Antrag wurde allgemein beifällig auf-
genommen, und bei dieser Gelegenheit dem
Landtage eine Durchschnittsberechnung vor-
gelegt, wie viel in den Jahren 1790, 1805
—
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und 1870 jeder Kopf zur Unterhaltung des
Militärs, zu Verzinsung und Tilgung der
Landesschulden, und zu den Verwaltungs-
kosten beigetragen habe. Nach dieser Be-
rechnung ergab sich:
1) daß für die Erhaltung des Militärs
der Kopf beigetragen habe
— Rthlr. 7 gr. 11 pf. im J. 1790.
— - 16 = -im J. 1805.
— - 0 3x4 -im J. 1819.
2) zum Zinsbedarf und Tilgung der Lan-
desschulden
— Rlthlr. 6 gr. 10 pf. im J. 1700.
— - - 545 : . 1805.
- 2 3 " *°2 1810.
3) zu bandesverwaltungs- Kosten
1 RKthlr. 6 gr. 1 pf. im J. 1700.
1 - 103 .1805
1 11 -2 1810.
mithin kommt zusammengenommen auf den
Kopf
1 Rthlr. 20 gr. rox pf. im J. 1790.
2 - 8 — 14 * 1805.
2 2 22 z 84 *.D 1819 9.
Ziehe man nun den angegebenen Zinsbe-
darf der Landesschulden, in jedem Jahre ab,
so ergebe sich folgende Abgabesumme:
1 Rthit. 4 ar. 14 pf. im J. 7700.
- 8 #= 105.
- 21-552—213819.
woraus hervorgehe, daß sich der aigenklich
und selbst veranlaßte Staatsbedarf im letz-
ten Stadium, nämlich im J. 1810, für jeden
Kopf um 5 gr. 27 pf. gegen das J. 1805
vermindert habe.
Nunmehr gieng der Land-Marschall über
zu den dermaligen Landtagsgeschäften, und
legte sie mit der Aufforderung, die noch übri-
gen Ausschüsse zu bilden, in folgender Ord-
nung vor:
1) Gesetzesentwürfe:
aus 3 Mitgliedern.
der Ausschuß besteht