Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

fassung den ehrerbietigsten Dank in einer 
Ertlaͤrungsschrift darzubringen. 
Fünfte Sitzung. 
Den g2aten December 1820. 
Gegenwrig 26. Milglieder. 
In Bezug auf die gestern für die 3 Mo- 
nate des künftigen Jahres, gemachten Verwil- 
ligungen; wurde von einem Abgeordneten der 
Wunsch ausgesprochen, daß die Landbe- 
wohner des Neustädter Kreises, welche 
in Vergleich mit den Städtern, ganz unver- 
hältnißmäßig zu den Staatslasten 
beitragen mußten, einige Erleichterung ge- 
nießen möchten. Man überzeugte sich * 
bald, daß diesem Wunsche für den Au 
blick nicht genuͤgt werden koͤnne, und daß 
man die Erfüllung desselben von der Ein- 
führung einer neuen Steuerverfassung zu er- 
warten habe. Bei Gelegenheit des zu er- 
bittenden Cassenetats auf das Jahr 1823. 
wurde folgender Antrag gemacht: die Be- 
dürfnisse der gegenwärtigen Zeit steigerten 
die Staats-Ausgaben in vielerlei Hinsicht, 
und, um ihnen zu genügen, sey es die Dflicht 
des Landtags, auf jede mögliche Ersparniß 
Rücksicht zu nehmen. Dezhalb erscheine ihm 
die Anfertigung vergleichender Tabellen über 
folgende Gegenstände nothwendig: Welche 
Behörden bestanden im J. 18006; 
wie viel Staatsdiener waren bei 
denselben angestellt; wie groß war 
ihr Diensteinkommen, und wie verhält 
sich alles dieses im J. 1820; welche neue 
Behörden sind seit dem J. 1806 entstanden, 
und wie viel beträgt der Mehraufwand? 
Der Antrag wurde allgemein beifällig auf- 
genommen, und bei dieser Gelegenheit dem 
Landtage eine Durchschnittsberechnung vor- 
gelegt, wie viel in den Jahren 1790, 1805 
— 
11 
und 1870 jeder Kopf zur Unterhaltung des 
Militärs, zu Verzinsung und Tilgung der 
Landesschulden, und zu den Verwaltungs- 
kosten beigetragen habe. Nach dieser Be- 
rechnung ergab sich: 
1) daß für die Erhaltung des Militärs 
der Kopf beigetragen habe 
— Rthlr. 7 gr. 11 pf. im J. 1790. 
— - 16 = -im J. 1805. 
— - 0 3x4 -im J. 1819. 
2) zum Zinsbedarf und Tilgung der Lan- 
desschulden 
— Rlthlr. 6 gr. 10 pf. im J. 1700. 
— - - 545 : . 1805. 
- 2 3 " *°2 1810. 
3) zu bandesverwaltungs- Kosten 
1 RKthlr. 6 gr. 1 pf. im J. 1700. 
1 - 103 .1805 
1 11 -2 1810. 
mithin kommt zusammengenommen auf den 
Kopf 
1 Rthlr. 20 gr. rox pf. im J. 1790. 
2 - 8 — 14 * 1805. 
2 2 22 z 84 *.D 1819 9. 
Ziehe man nun den angegebenen Zinsbe- 
darf der Landesschulden, in jedem Jahre ab, 
so ergebe sich folgende Abgabesumme: 
1 Rthit. 4 ar. 14 pf. im J. 7700. 
- 8 #= 105. 
- 21-552—213819. 
woraus hervorgehe, daß sich der aigenklich 
und selbst veranlaßte Staatsbedarf im letz- 
ten Stadium, nämlich im J. 1810, für jeden 
Kopf um 5 gr. 27 pf. gegen das J. 1805 
vermindert habe. 
Nunmehr gieng der Land-Marschall über 
zu den dermaligen Landtagsgeschäften, und 
legte sie mit der Aufforderung, die noch übri- 
gen Ausschüsse zu bilden, in folgender Ord- 
nung vor: 
1) Gesetzesentwürfe: 
aus 3 Mitgliedern. 
der Ausschuß besteht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.