Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

 

Seite  des  Nr.  der
In  h  a  I  t.  Iezierungs-  Bekanntlattes.
  machung.
Bürgerrecht  in  der  Stadt  Eisenach.  Erläuterung  der  #..  S.  7,
8  und  15  des  Regulatives  über  die  Erwerbung  desselben  v.  30.
September  1824  (vergl.  Reg.  Bl.  v.  J.  1824  S.  116,  117,  1199.  I.
C.
Chaussee-Geld-Befreyte.
Siehe  Brückengeld-Befreyte.
obirurgische  prarié  —  deren  Ertheinngz  15
Civil-Verdienst-Medaillen  —  Srofherzogliche  —  deren  Ver-h  72.  75.  —
leihung  .  .  .  .  .  .  115.  185..  —
D.
Dammgeld-Befreyte.  Siehe  Bruͤckengeld-Befreytt.
Darlehen  auf  Brandgut.  Diesfallsige  Verordnung  94.  IV.
Deponirte  Gelder  —  gerichtlich  deponirte.  GOeseb  über  deren  Ausleihung
  vom  26.  März  1829  .  .  .  .  46.  47.  II.
Dienstentlassungen  .  ..  ..  .  36.111.116.-—
Dienst-Jubilaͤa  .  .-.  .  .  .  .  .  72.115.—
E.
Ediktalien.  Geses  uͤber  die  Bekanntmachung  derselben  v.  1.  May
68—70.V.II.
MmWi#d-  von  dem  Ober-  ppelations:=  Gerichte  zu  Jena,  in
buͤrgerlichen  Rechtsstreitigkeiten,  auf  in  letzter  Instanz  ergriffene
Rechtsmittel  gefällte,  sind  von  dem  Augenblicke  ihrer  Eröffnung
an  die  streitenden  Partheyen  für  rechtskraftig  zu  achten  107.  J.
Exekution  —  Einlegung  derselben  bey  den  Unterthanen  durch  Amtsund
  Gerichtsdiener  .  .  .  135.  J.
F.  .
Falk'sches  Institut  (Erziehungs-Institut  für  verwahrlosete  Kinder)
  aufgehoben  als  Privat-Anstalt  und  zu.  einer  Nebenanstalt
des  Landes-Waisen=  Institutes  v.  1.  April  1829  an  erhoben  76.  J.
Feuersbrünste.  Gesetz  zur  Sicheruns  gegen  dieselben  v.  29.  April
1829  57—67..

Forst=  und  Jagdverbrecher  —  Konventionen  wegen  gegenseitiger
Stellung  derselben  mit  den  Königl.  Sächsischen  und  Herzogl.
Sächsischen  Landesregierungen  und  Justiz-Kollegien  zu  Dresden,

 

Altenburg,  Coburg  und  Gotha,  ingl.  mit  den  Schwarzburg'schen