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befangen gewesen sey, sondern auch Strafe verbuͤßt habe: so wird solches den
Lokal-Behörden des diesseitigen Regierungsbezirks zur Nachachtung hierdurch be-
kannt gemacht.
Weimar am 12. Januar 1832.
Großherzoglich Süchsische Landesregierung.
von Müller.
V. Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, daß der Geomeker Rudolph
Gottlieb Ette zu Apfelbach, auf Antrag des Großherzoglichen Vermessungs-Bü-
reau's zu Weimar, als Feldmesser verpflichtet worden ist.
Eisenach den 24. Januar 1832.
Großherzoglich Sa#chsische Landesregierung.
von Gerstenbergk.
VI. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Sitz der Im-
mediat-Kommission für das katholische Kirchen= und Schulwesen — einer nach
dem Gesetze vom 7. Oktober 1823 kollegialisch geordneten Oberbehörde — von
Eisenach nach Weimar zurück zu verlegen und das Personal derselben, wie folgt,
zu bestimmen geruht:
Vorsitzender: der Vice-Präsident von Conta,
Zweytes Mitglied: der Regierungsrath Hoen, nach Eisenach deputirt,
Drittes Mitglied: der Pfarrer Kaspar Diefing zu Weimar.
Das Sekretariat versieht der Ober-Konsistorial-Sekretar Hetzer.
Die Schreiberey wird von den Schreibgehuͤlfen Trotz und Glaser besorgt.
Nachdem die Kommission sich hiernach konstituirt hat und in Thaͤtigkeit ge-
treten ist, wird solches hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 24. Januar 1832.
Großherzoglich Sächsische Immediat -Kommission
für das katholische Kirchen= und Schulwesen.
C. v. Conta.