Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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Recht  nehmen,  wenn  sein  Gegner  ihn  in  seinem  persönlichen  Gerichtsstande
nicht  belangen  will.

Artikel  26.
Eben  so  begründet  ausnahmsweise  auch  der  Besitz  eines  Lehengutes  oder
die  gesammte  Hand  daran  zugleich  einen  personlichen  Gerichtsstand.

Erb'schaft  s  lagen.
Artikel  27.

Erbschaftsklagen  werden  da,  wo  die  Erbschaft  sich  befindet,  erhoben  und
zwar  dergestalt,  daß,  wenn  die  Erbschafts  -Stücke  zum  Theil  in  dem  einen,  zum
Theil  in  dem  anderen  Staatsgebiethe  sich  befinden,  der  Kläger  seine  Klage  zu
theilen  verbunden  ist,  ohne  Rücksicht,  wo  der  größte  Theil  der  Erbschaftssachen
sich  befinden  mag.

Doch  werden  alle  bewegliche  Erbschafts-Stücke  angesehen,  als  befanden  sie
sich  an  dem  Wohnorte  des  Erblassers.  Aktiv-Forderungen  werden  ohne  unterschied,
  ob  sie  hypothekarisch  sind  oder  nicht,  den  beweglichen  Sachen  beygezählt.

Gerichtsstand  des  Arrestes.

Artikel  28.

Ein  Arrest  darf  in  dem  einen  Staate  und  nach  den  Gesetzen  desselben  gegen
den  Bürger  des  anderen  Staates  ausgebracht  und  verfügt  werden,  unter  der  Bedingung
  jedoch,  daß  entweder  auch  die  Hauptsache  dorthin  gehöre,  oder  daß  sich
eine  wirkliche  gegenwärtige  Gefahr  auf  Seiten  des  Gläubigers  nachweisen
lasse.  Ist  in  dem  Staate,  in  welchem  der  Arrest  verhangen  worden,  ein  Gerichtsstand
  für  die  Hauptsache  nicht  begründet:  so  ist  diese  nach  vorlaufiger  Regulirung
  des  Arrestes  an  den  zuständigen  Richter  des  andern  Staates  zu  verweisen.
  Was  dieser  rechtskraftig  erkennt,  unterliegt  der  allgemeinen  Bestimmung

im  Artikel  2.

Gerichtsstand  des  Kontraktes.

Artikel  29.
Der  Gerichtsstand  des  Kontraktes,  vor  welchem  eben  sowohl  auf  Erfüllung
als  wie  auf  Aufhebung  des  Kontraktes  geklagt  werden  kann,  findet  nur  dann
seine  Anwendung,  wenn  der  Kontrahent  zur  Zeit  der  Ladung  in  dem  Gerichts-