Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1837. Nummer 10. 29. July.
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Bekanntmachungen.
I. An vielen Orten des Großherzogthumes finden sich alte Bauwerke —
Kirchen, Kapellen, Rathhäuser, Ueberreste von Burgen u. s. w. — welche
theils dem Geschichtsfreunde, theils dem Kunstfreunde von Wichtigkeit sind,
nicht minder sind da und dort Bildwerke in Holz und Stein, Gemalde, In-
schriften, Waffenstücke, Handschriften und andere Urkunden vorhanden, deren
Erhaltung theils zur Sicherung eines von der Vorzeit ererbten Besitzes, theils
für die Orts= und Familien-Geschichte und selbst für die allgemeinere Geschichte
gewünscht und angelegentlich empfohlen werden muß.
Wir haben in Folge einer Anregung, welche von dem Großherzoglichen Ober=
Konsistorium allhier ausgegangen war, und eines weiter erstatteten unterthauig-
sten Berichtes den höchsten Befehl empfangen, auf diejenige Behandlungsweise
und diejenigen Maßregeln aufmerksam zu machen, welche zur Erhaltung solcher
Gegenstände nothwendig sind, auch dazu beitragen können, daß die Bebkannt-
schaft mit denselben vervollständiget, verbreitet und immer mehr benutt werde.
Indem wir diesem höchsten Befehle, nach einem von dem Vorstande des Groß-
herzoglichen freien Kunst-Institutes vernommenen Gutachten, in den hier un-
ter A angefügten Gedenkpunkten zu entsprechen suchen, fügen wir zugleich die
Bemerkung bei, daß wir jede schriftliche Nachricht, Beschreibung oder Zeich-
nung, welch: zur Bekanntwerdung oder Aufklärung von Alterthümern in dem
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