Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1837. Nummer 10. 29. July.
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Bekanntmachungen.
I. An vielen Orten des Großherzogthumes finden sich alte Bauwerke —
Kirchen, Kapellen, Rathhäuser, Ueberreste von Burgen u. s. w. — welche
theils dem Geschichtsfreunde, theils dem Kunstfreunde von Wichtigkeit sind,
nicht minder sind da und dort Bildwerke in Holz und Stein, Gemalde, Inschriften,
Waffenstücke, Handschriften und andere Urkunden vorhanden, deren
Erhaltung theils zur Sicherung eines von der Vorzeit ererbten Besitzes, theils
für die Orts= und Familien-Geschichte und selbst für die allgemeinere Geschichte
gewünscht und angelegentlich empfohlen werden muß.
Wir haben in Folge einer Anregung, welche von dem Großherzoglichen Ober=Konsistorium
allhier ausgegangen war, und eines weiter erstatteten unterthauigsten
Berichtes den höchsten Befehl empfangen, auf diejenige Behandlungsweise
und diejenigen Maßregeln aufmerksam zu machen, welche zur Erhaltung solcher
Gegenstände nothwendig sind, auch dazu beitragen können, daß die Bebkanntschaft
mit denselben vervollständiget, verbreitet und immer mehr benutt werde.
Indem wir diesem höchsten Befehle, nach einem von dem Vorstande des Großherzoglichen
freien Kunst-Institutes vernommenen Gutachten, in den hier unter
A angefügten Gedenkpunkten zu entsprechen suchen, fügen wir zugleich die
Bemerkung bei, daß wir jede schriftliche Nachricht, Beschreibung oder Zeichnung,
welch: zur Bekanntwerdung oder Aufklärung von Alterthümern in dem
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