Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Regierungs-Blatt

Großherzogthum
Sachsen  Weimar-Eisenach.

       

Weimar  1837.  Nummer  10.  29.  July.

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Bekanntmachungen.

I.  An  vielen  Orten  des  Großherzogthumes  finden  sich  alte  Bauwerke  —
Kirchen,  Kapellen,  Rathhäuser,  Ueberreste  von  Burgen  u.  s.  w.  —  welche
theils  dem  Geschichtsfreunde,  theils  dem  Kunstfreunde  von  Wichtigkeit  sind,
nicht  minder  sind  da  und  dort  Bildwerke  in  Holz  und  Stein,  Gemalde,  Inschriften,
  Waffenstücke,  Handschriften  und  andere  Urkunden  vorhanden,  deren
Erhaltung  theils  zur  Sicherung  eines  von  der  Vorzeit  ererbten  Besitzes,  theils
für  die  Orts=  und  Familien-Geschichte  und  selbst  für  die  allgemeinere  Geschichte
gewünscht  und  angelegentlich  empfohlen  werden  muß.

Wir  haben  in  Folge  einer  Anregung,  welche  von  dem  Großherzoglichen  Ober=Konsistorium
  allhier  ausgegangen  war,  und  eines  weiter  erstatteten  unterthauigsten
  Berichtes  den  höchsten  Befehl  empfangen,  auf  diejenige  Behandlungsweise
und  diejenigen  Maßregeln  aufmerksam  zu  machen,  welche  zur  Erhaltung  solcher
Gegenstände  nothwendig  sind,  auch  dazu  beitragen  können,  daß  die  Bebkanntschaft
  mit  denselben  vervollständiget,  verbreitet  und  immer  mehr  benutt  werde.
Indem  wir  diesem  höchsten  Befehle,  nach  einem  von  dem  Vorstande  des  Großherzoglichen
  freien  Kunst-Institutes  vernommenen  Gutachten,  in  den  hier  unter
  A  angefügten  Gedenkpunkten  zu  entsprechen  suchen,  fügen  wir  zugleich  die
Bemerkung  bei,  daß  wir  jede  schriftliche  Nachricht,  Beschreibung  oder  Zeichnung,
  welch:  zur  Bekanntwerdung  oder  Aufklärung  von  Alterthümern  in  dem

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