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LSuha l t. Regierungs= Bekannt-
Blattes. machung.
Straßen- Defraudationen und Straßen-Reglement .. .. 208. 8. 5. —
S#tdirende auf der Gesammt-Universität Jena. Zweiter Nachtrag
zu den §§.95, 96, 97 der Gesetze für dieselben v. 6. Juny 1831176. III.
T.
Tara-. Sätze bei dem für inländische affi inerien in Faͤssern einge-
henden Lumpenzucker .......................... ........ 235. —
Traunng — jede im Auslande folgende- Trauung eines inlándi-
schen Staatsbürgers ohne erlangten Trauschein von einer diesseiti
gen Behörde ist ungültig . .12. ll.
TtCUngPkeußtscher Unterthanen in dem Eroßherzogthume. Dies-
fallsige Vorschrffft 4646449 —
Mneheliche FKinder, deren Bevormundnrrrrg 1415. I.
Universität zu Jena. Gesetze für die daseltst Studirenden vom
6. Juny 1831. Zweiter Nachtrag zu einigen Paragraphen der-
selbbr.. ...... .276.m.
V.
Valvation fremder Muͤnzen im inlaͤndischen Verkehre. Verordnung
darüber vom 17. November . .* 241—24 —
Versender binnen-kontrolepflichtiger Waaorren ..... 11. —
Siehe auch Waarenführer.
Verwaltung gerichtlicher Depositen. Gesetz darüber v. 12. Februar
nebst Beilaggenaa 80 — 112..
Verwaltungsbehörden. Algemeines Sportelgeset für bisetbenhe—45 —
vom 1. Dezember (460 a. El —
Vierzehenthaler. Munzfuß; dessen Annahme und Geltung in
dem Großherzogthume vom 1. Januar 1841 an.
Siehe Münze.
Vormünder, tüchtige, sind den unehelichen Kindern zu bestätigen 115. J.
Vormundschaftliche Gelder. Gesetz über deren Ausleihung
vom 10. Fedrurr 75—79..
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n. Behandlung der uͤber die Grenzen des Zollvercines mit
Wapres= osin eingehenden Waaren in Bezug auf Zollverfassung 5. I.