Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

52 
Keunter Abschnitt: Von dem Ortsvorstande. Zusammensehung F. 56, Be- 
deutung und Stellung §. 57 bis F. 59, Geschäftseinrichtung §. 60 und F. 61. 
Vorsitz und Leitung §. 62, Beschlüsse und deren Erfordernisse F. 63 und F. 64, 
Aussertigung von Urkunden §. 65, Gemeindelade F. 66. 
Zehenter Abschnitt: Von den Mitgliedern des Ortsvorstandes. Der 
Schuldheiß, dessen Rechte und Obliegenheiten §. 67 und F. 68, Fähigkeit zu 
dem Amte und Uebertragung §. 69, Dienstbezüge §. 70. Die Gemeindevorsteher, 
deren Bestimmung F. 71, Wahl, Verpflichtung und Einweisung §. 72, Dieust- 
vortheile und Ehrenvorzüge F. 73. 
Eilfter TAbschnitt: Von den Hülfsbeamten und den Dienern der Ge- 
melnde. Der Rechnungsführer . 74 bis F. 76, der Gemeindeschreiber §. 77, 
die Gemeindediener §. 78 und F. 79. 
Zwölfter Abschnitt: Von dem Verhältnisse der Gemeinde und des 
Ortövorstandes zu den Landesbehörden: 1) überhaupt F. 80 bis §. 83, 
2) zu der Ortsobrigkeit, der Landes-Direktion und dem Landrathe, dem Staats- 
Ministerium §. 84. — Instanzen-Zug §. 85 bis §. 87) Prozeß-Sachen F. 88 
und 9 89.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.