Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

85 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen und 
mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen, auch die oͤffentliche 
Kundmachung derselben befohlen. 
So geschehen und gegeben Weimar den 12. März 1841. 
Carl Friedrich. 
C. W. Freih. von Fritsch. Freih. von Gersdorff. D. Schweitzer. 
vdt. Ernst Muͤller. 
Verordnung 
zur Ausfuͤhrung der Gesetze vom 6. Mai 
und vom 7. Mai 1839 über das Recht 
an Faustpfändern und Hypotheken und 
über die Vorzugsrechte der Gläubiger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.