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2) daß wir das Kapital selbst nach vorgängiger, jedem Theile zuste-
hender Kündigung, binnen einem halben Jahre zurückzahlen, daß
es aber auf Seiten des Darleihers dieser Kündigung nicht bedarf,
wenn wir mit einer Zinszahlung drei Monate über die Verfallzeit
im Rückstande bleiben solltenz es bleibt vielmehr dem Darleiher die
sofortige Zurückforderung des Kapitals, ohne weitere Zahlungsfrist
und ohne daß ihm ein Beweis des Statt gefundenen Verzugs ob-
liegt, vorbehalten, dafern wir nicht nachzuweisen vermögen, daß
die Interessen vor Ablauf dreier Monate nach dem Zahlungstermine
vollständig berichtigt worden sind;
daß wir Eins für das Andere, unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklagung, dergestalt haften, daß ein jedes von uns
wegen der ganzen Schuld an Kapital, Zinsen und etwaigen Kosten
in Anspruch genommen werden kann, und daß endlich
4) solgende, mir, dem Ehemanne zugehörige Immobilien in hiesi-
ger Flur 2)
Nr. 107. Wiese 11 Acker 12 Ruthen.
Nr. 120. Artland 4 Acker 26 Ruthen.
Nr. 241. Holz 3 Acker 91 Ruthen.
Nr. 256. Artland 21 Acker 25 Ruthen.
Nr. 319. Artland 1 Acker 37 Ruthen.
Nr. 321. Artland 1 Acker 6 Ruthen.
sowie das mir, der Ehefrau eigenthümliche Grundstück
Nr. 128. Artland 2 Acker 15 Ruthen,
welche Immobilien in dem Tarations-Scheine und dem Kataster-Er-
trakte, die wir anbei überreichen, ndher beschrieben und zusammen auf
achthundert fünf und funfzig Thaler gewürdert sind, für die ge-
dachte Schuld unterpfändlich eingesebt werden. 5)
e#merkung 4. Bei umfänglichen Grundstücksverzeichnissen genügt es, wenn in
dem Protokolle auf den Tarations-Schein und den Kataster-Erxtrakt unter genauer Be-
zeichnung des relati Bezug genommen wird.
In jedem Falle ist der Erstere, wenn ein solcher beigebracht ist, dem Pfandscheine
beizufügen, dagegen aber davon, wie von jeder andern Urkunde, welche demselben im
Original inserirt wird, beglaubte Abschrift bei den Hypotheken= Akten zurückzubehalten
und durch die Ueberschrift: „Beilage 1 (2. 3.) 2c. zu dem Protokolle v0rvo
unterscheidend zu bezeichen.
er##merkung 5. Es versteht sich, daß, wenn mehrere oder andere Bedingungen ge-
macht werden, diese hier ebenfalls ihre Stelle finden.
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