Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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hiermit  bitten  wolle,  worauf  der  miterschienene  volljaͤhrige  Sohn  des
Komparenten

der  Fleischermeister  Karl  Maienberg  aus  Hamburg
die  Erklaͤrung  abgab:

Die  Grundstücke,  welche  mein  Vater  dem  Kaufmann  Schrenk  zur  ersten
  Hypothek  einzusetzen  beabsichtigt,  sind  zwar  für  eine  mir  zustehende
Forderung  von  dreihundert  Thalern  mütterliches  Vermögen  seit  dem  18.
Februar  1842  schon  verpfändet  und  da  diese  Grundstücke  nicht  über
vierhundert  Thaler  werth  sind,  so  würde  mein  Vater  gesetzlich  nicht
mehr  als  für  einhundert  Thaler  Vor-Hypothek  darauf  bestellen  können;
indessen  bin  ich  auf  den  Wunsch  meines  Vaters  dennoch  bereit,  der  für
vierhundert  Thaler  nebst  Zinsen  daran  zu  bestellenden  Hypothek  mit
meiner  Forderung  ganz  nachzutreten.

Auf  Vorlesen  genehmigt  und

Christian  Maienberg

Karl  Maienberg
mit  unterschrieben,  wonächst  noch  zu  bemerken  ist,  daß  die  Pfandstucke
dem  Fleischermeister  Maienberg  allhier,  lt.  beigebrachten  Extraktes  im  Kataster
  zugeschrieben  und  in  dem  Erbzuschreibescheine  vom  1.  August  1831
gerichtlich  übereignet  sind  und  daß  etwas  Weiteres  auf  dieselben  nicht
eingetragen  noch  vorgemerkt  ist.

Nachrichtlich
N.  JN.
d  acta  juratus.

ist  die  an  dem  Grundstücke  Nr.  141  bestellte  Hypothek  gelöscht,  dagegen  die
Verpfändung  der  Grundstücke  Nr.  194,  240  und  272  zur  ersten  Hypothek
bestätigt  und  Fol.  1,  Band  1  des  Hypotheken-Buches  für  hiesige  Flur  eingetragen
  worden,  worüber  gegenwärtiger  Nachtrag  zu  dem  Pfandscheine  vom  25.
Oktober  1842  mit  dem  Bemerken  ausgefertigt  wird,  daß  diese  Hypothek  mit
dem  Ablaufe  von  funfzig  Jahren  erlöscht,  dafern  dieselbe  nicht  inzwischen  erneuert
  wird.

We.  .  .  .  den  B.  Februar  1846.

G  Großberzoglich  Süchsisches  Justiz-Amt.
(Unterschrift.)