Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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2) Bei dem Uebergange aus und nach Kurhessen. 
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung Hebe= und Abfertigungs-Stellen 
der . . . 
in Thuͤringen in Kurhessen 
Uebergangsstraßen. # # 
Von nach Geisa Geisa 
O"D% Vacha Buttlar Raßdorf. 
Oq :Vacha Vacha Philippsthal. 
- . Berka Sachsen Weimar-Eisenach Berka Heringen. 
O7 O5 Berka Verka Nichelsdork. 
. -Gekstungen Gerstungen 
Netra Creuzburg Ereuzburg Netra. 
  
  
Weimar den 10. Dezember 1841. 
Großbherzoglich Sächssches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
II. Vom 1. Januar 1842 ab soll von demjenigen im Inlande er- 
zeugten Branntweine, welcher nach Baiern, Württemberg, Baden, Kurhessen, 
dem Großherzogthume Hessen, Nassau und der freien Stadt Frankfurt ausge- 
führt wird, eine Vergütung auf die entrichtete Maischsteuer gewährt werden, 
und es kommen dabei die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 16. Oktober 
1838 (Reg. Blatt v. J. 1838 S. 145 — 150) über die Steuervergütung 
bei Versendung von Branntwein in das Vereinsausland mit folgenden Modi- 
fikationen zur Anwendung. 
1. 
Die zu bewilligende Steuervergütung bei der Ausfuhr nach den oben 
genannten Zoll-Vereinsstaaten wird auf neun Silberpfennige für jedes 
Quart Branntwein zu funfzig Prozent Alkohol nach Tralles festgesetzt. 
2. 
Die Ausfuhr des Branntweins mit dem Anspruche auf die unter 1 ge- 
dachte Steuervergütung ist, soweit sie über die Grenzen der, dem Thüringschen 
Zoll= und Handels-Vereine angehörigen, an das Königreich Baiern und das
	        
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