Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

  
Seite des 
J n h 2 1 t. Neie, 
9) über die Verfassung des deutschen Reiches nebst Ministerial-Bekannt-)69 - 116. 
machngg . .. . ... .................. ..... 117. 
10) uͤber die Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Volkehause ... ... .. 45-49. 
UekchsheedOtöctplmarStrafokdnungfurdasselbe...»». 55-68. 
ReichsOpmmkssarfurThus-tagenundAltenbukg,dessen Abschied and-e 
BewohnerdieserLande.................... ..........................-. 34. 
Reichs-Marine. Siehe Marine. 
Meichsverfassung . .......... 69 11. 
Reichswahlgeses . . 45 49. 
Reisegerde Siehe Tagegelder. 
Mießner, verwitwete Räthin, geb. Hase, deren Legat von 3000 Thalern 
zu jährlicher Unterstützung von armen Witwen mittelst Holz, erhält die Rechte 
einer milden Stiftuinng .. . .... ...,... .............. 194. 
Rom. Siehe Kunstschätee. 
Rost,Königl. Preuß. Ingenleur-Lieutenant a. D. zu Arnstadt, erhält: 
1) ein Privileg auf die ausschlüssige Anwendung einer eigenthümlichen Ver- 
besserung der Bohrscheere an Berzbohrer, sowie des Erweiterungsboh- 
rers und des Freifallbohrreeeeeeeg 51. 
2) ein Privileg auf die ausschlüssige Anfertigung des von ihm ersundenen 
Abdampfungs-Apparatsss . . .. 189. 
Mubolstadt. Festsetzung der postmaͤßigen Entfernung zwischen dieser Stadt 
und Neustadt a. d. Orla. .... ....... .. ..... ........·...... ...... 34. 
Sachsen Meiningen. Siehe Vagabunden. 
Schiedsgericht — provisorischss. 157-169. 
Siehe auch Bundesschiedsgericht. 
Schiffsbauholz, dessen Ausfuhre und Durchfuhre nach dem Königreiche 
Dänemark verbbrrreenrenn . 53. 
Schwerstedt ist hinsichtlich der Branneweinsteuer dem Bezirke des Steuer- 
amtes Weimar einverleibt worden ... .... 44. 
Separat-Gebühr. Siehe Sporte#geset. 
Soda — ungereinigte — Gesetz über den Wegfall der bisherigen Zollermé= 
ßigung für dieselbb. ........................................... 38. 
Spielbanken — öffentliche — und Spiel-Pachtverträge; deren 
Schließung und Aufhebung in ganz Deutschlandd 29. 
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