Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

309 
A. 
Wahlordnung 
für die Kirchgemeinde-Vorstände. 
3. 1. 
Die Wahlhandlung wird an einem bezüglich einigen vorausgehenden, auf- 
einander folgenden Sonntagen von der Kanzel, nach Befinden zugleich durch 
öffentliche Blätter bekannt gemacht. 
8. 2. 
Sie wird regelmäßig nach beendigtem Gottesdienste in der Kirche oder, wo 
dies unthunlich ist, an einem dazu geeigneten Orte vorgenommen. Sie wird 
durch eine Ansprache eröffnet, durch welche die Gemeindeglieder aufgefordert 
werden, ihrer Pflichten (s. S.S. 7 und 9) eingedenk zu seyn. 
8. 8. 
Die Leitung hat ein Wahlausschuß, bestehend aus dem Vorsitzenden und 
zwei von dem Kirchgemeinde-Vorstande zu bestimmenden anderweiten Mitgliedern des- 
selben. Das erste Mal treten Statt der letzteren diejenigen Personen ein, welche 
bisher die kirchlichen Angelegenheiten verwaltet haben. 
— 
Die Wahl geschieht durch persönliche Abgabe der zu ihrer Gültigkeit mit 
Namensunterschrift zu versehenden Stimmzettel, welche soviel Namen enthalten, 
als Kirchgemeinde-Vorstandsmitglieder zu wählen sind. 
Diese nimmt der Wahlausschuß in Empfang und beinerkt die Zahl der 
Stimmgeber in dem darüber zu führenden Protokolle. 
#6 5. 
Nach Schluß des Wahlgeschäfts werden die Stimmen öffentlich abgezählt 
und das Ergebniß zu Protokoll genommen, dieses aber von den damit beauf- 
tragten Personen durch Unterschrift vollzogen. 
# 6. 
Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, sind als Kirchge- 
meinde-Vorstandsmitglieder, die nächstfolgenden als Ersatzmänner gewählt. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet das Loos. 
#7. 
Nach geschehener Bekanntmachung der Wahl überträgt der Geistliche bei 
einer der darauf folgenden gottesdienstlichen Versammlungen den Gewählten vor 
versammelter Gemeinde im Namen der Kirche ihr Amt und verpflichtet dieselben 
durch Handschlag.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.