Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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7) Ob und wie oft die Sitzungen des Kirchgemeinde-Vorstandes gehalten 
werden und ob die Glieder desselben den Verpflichtungen, welche die 
Kirchgemeinde-Ordnung im K. 11 ihnen auferlegt, sich willig und 
treulich unterziehen? 
Ob die Kirchgemeinde- Vorstandsmitglieder im Kirchenbesuche und 
Genusse des heiligen Abendmahls ein gutes Beispiel geben, auch die 
Anordnung des Pfarrers gern und kräftig unterstützen? 
8) Ob der Schullehrer seinen Religions-Unterricht in echt evangelischem 
Sinne ertheile und derselbe treulich bemüht sey, die ihm anvertraute 
Jugend durch Lehre und Beispiel zu christlicher Frömmigkeit und Sitt- 
lichkeit heranzubilden? Ob sich auch die niederen Kirchendiener, wo# 
deren sind, würdig benehmen und welche bürgerliche Stellung dieselben 
einnehmen? 
9) Ob die Jugend auch außerhalb der Schule in christlicher Ordnung und 
Zucht erhalten werde? Ob in der Gemeinde Katechisation mit der 
konfirmirten Jugend Statt finden? 
10) Ob er, der Pfarrer, in gutem Vernehmen mit der Gemeinde stehe? 
Welche besondere Hindernisse sich etwa seinem Wirken entgegenstellen? 
oder welche erfreuliche Früchte er von seiner Amtsführung wahrzuneh- 
men habe? 
11) Welches im Allgemeinen der religiös sittliche Zustand der Gemeinde sey? 
Ob keine nachtheiligen Erscheinungen in Bezug auf denselben sich, z. B. 
bei Kirmsen, öffentlichen Tänzen, Jahrmärkten und dergleichen zeigen? 
12) Ob in der Gemeinde außer der Bibel und dem Gesangbuche noch an- 
dere Erbauungsbücher gelesen werden und welche? 
13) Ob offenbare Religions-Verächter und solche, welche sich dem Gottes- 
dienste und dem Genusse des heiligen Abendmahles gänzlich entziehen, 
in der Gemeinde vorhanden seyen? und, im bejahenden Falle, welche 
Besserungsmittel von dem Pfarrer angewendet worden seyen? 
14) Ob und in welchem Grade die Anzahl der unehelichen Geburten, der 
Selbstmorde und gemeinen Verbrechen sich in der Gemeinde mehre 
oder vermindere?: 
15) Ob er, der Pfarrer, und in welcher Weise er die specielle Seelsorge 
übe? Ob er Hausbesuche bei den Gemeindegliedern, vorzüglich in be- 
sonderen Fällen, mache, und wie er dieselben einrichte?
	        
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