nebersicht
der von den, dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement der Finanzen,
untergeordueten Großherzoglichen Kassen und Einnahmestellen zur Zeit und bis an
Weiteres nach dem angegebenen Werthe in Landeswährung auzunehmenden Münzsorten.
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— — —.
Wertb im
— 5 2
I. Inländische Münzen. W
a) Im Vierzehen= oder im Dreißig-Thalerfuße ausge-
prägt:
1 Doppelthaler zunun.. .. . .... 21—
1 Thalerstücnkkkkkkkskkk ...... 1——
b) Im Zwanzig-Guldenfuße ausgeprägt:
1 Speziesthaler, einzeln zu 1111
1 dergleichen, bei Zusammenzählung mehrevrggz 111|1½
1 Zweidrittelstück (Gulden) einzeln zu.. . . ..... — 20|6
1 dergleichen, bei Zusammenzählung mehrrgdgg 20|6%
Die bei Zusammenzählung mehrer Speziesthaler oder Gul
den in der Summe sich ergebenden Bruchpfennige blei-
ben außser Ansatz.
1 Drittel-Thalerstück zu ...... —10——
1 Sechstel-Thalerstück zu. ...... ——5—
c)Schcidemünzc:
(nur zur Ausgleichung annehmbar)
1) Nach dem Zwanzigguldenfuße ausgeprägte Scheidemünze:
1 Zwölftel--Thalerstück zz. ... —
1 Vierundzwanzigstel-Thalerstück zuu. 1—
2
S
2) Die nach dem früheren Weimarischen Kurrentfuße ausge-
prägten Groschen, halben Groschen, Vier-, Drei-, Zweie,
Einundeinhalb= und Ein-Pfennigstücke nach ihrem Nenn-
werthe in jetziger Landeswährung.