Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

nebersicht 
der von den, dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement der Finanzen, 
untergeordueten Großherzoglichen Kassen und Einnahmestellen zur Zeit und bis an 
Weiteres nach dem angegebenen Werthe in Landeswährung auzunehmenden Münzsorten. 
7 — 
  
— — —. 
  
Wertb im 
— 5 2 
I. Inländische Münzen. W 
a) Im Vierzehen= oder im Dreißig-Thalerfuße ausge- 
prägt: 
1 Doppelthaler zunun.. .. . .... 21— 
1 Thalerstücnkkkkkkkskkk ...... 1—— 
b) Im Zwanzig-Guldenfuße ausgeprägt: 
1 Speziesthaler, einzeln zu 1111 
1 dergleichen, bei Zusammenzählung mehrevrggz 111|1½ 
1 Zweidrittelstück (Gulden) einzeln zu.. . . ..... — 20|6 
1 dergleichen, bei Zusammenzählung mehrrgdgg 20|6% 
Die bei Zusammenzählung mehrer Speziesthaler oder Gul 
den in der Summe sich ergebenden Bruchpfennige blei- 
ben außser Ansatz. 
1 Drittel-Thalerstück zu ...... —10—— 
1 Sechstel-Thalerstück zu. ...... ——5— 
c)Schcidemünzc: 
(nur zur Ausgleichung annehmbar) 
1) Nach dem Zwanzigguldenfuße ausgeprägte Scheidemünze: 
1 Zwölftel--Thalerstück zz. ... — 
1 Vierundzwanzigstel-Thalerstück zuu. 1— 
2 
S 
2) Die nach dem früheren Weimarischen Kurrentfuße ausge- 
prägten Groschen, halben Groschen, Vier-, Drei-, Zweie, 
Einundeinhalb= und Ein-Pfennigstücke nach ihrem Nenn- 
werthe in jetziger Landeswährung. 
  
  
  
  
 
	        
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