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Ein solches Decoct wird auf die Weise be-
reitet, daß die Svecies mit dem nöthigen Wasser
eine halbe Stunde der Einwirkung der Was-
serdämpfe ausgesetzt bleiben.
st von dem Arzte ein Decoct ohne ge.
nauere Bestimmung verordnet, so wird in der
Regel eine Unze der anzuwendenden Substanz
auf 8 Unzen Colatur gerechnet. Bei stark
wirkenden Arzeneimitteln ist indeh eine vom
Arzte einzuholende genauere Bestimmung der
Menge der anzuwendenden Substanz unerlöhlich.
Decocta concentrata und concentratis-
sima werden ohne Vermehrung der zu kochen-
den Substanz auf die Weise bereitet, daß er.
stere 3/4 Stunden, letztere eine Stunde im
Dampf- Apparat stehen bleiben.
Ein Decoctum concentratum wird dem.
zufolge um die Hälste höher, ein Decoctum
concentratissimum doppelt so hoch, als ein
gewöhnliches Decoct in Anrechnung gebracht.
Wird Pulver zu einem Decocte vorgeschrie-
ben, so ist darunter, wenn die Verordnung in
dieser Beziehung keine nähere Bestimmung ent-
hält, das Verordnete gröblich zerstoßen oder
zerschnitten zu verstehen.
Wenn vom Arzte ein Decoct verordnet wird,
zu welchem gegen Ende des Kochens noch eine
andere Substanz hinzugefügt werden und noch
einige Zeit mitkochen soll, so darf dafür nur
ein einfaches Decoct berechnet werden; sollen
jedoch die vorgeschriebenen Species noch damit
infundirt werden, so wird das Decoct um die
Hälfte höher berechnet.
Wenn bei Bereitung einer Arzenei Digeri-
ten und Kochen gleichzeitig verordnet sind, so
darf für die letzt genannte Operation nur die
Hälfte des dafür ausgeworfenen Arbeitspreises
in Anrechnung kommen.
Digestionen.
Geistige Digestionen bis zur Dauer von 24
Stunden werden bis incl. 6 Unzen zu
12
gerechnet.
Bei größeren Quantitäten für jedes das
Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund
Bei mehr als 24 stündiger Dauer geistiger
Digestionen wird für jeden folgenden Zeitraum
findet,
von 24 Stunden die Hälfte der obigen Ar-
beitspreise hinzugerechnet. So ist z. B. eine
Feistige Digestion bis 6 Unzen von dreitägiger
Dauer zu berechnen mit
— Digestionen bis zu einer 24stün.
digen Dauer werden ebenso wie Infusionen
berechnet.
Bei mehr als 24stündiger Dauer sind die
für Infusionen ausgeworfenen Arbeitspreise für
jeden folgenden Zeitraum von 24 Stunden um
die Hälfte zu erhöhen.
Dispensation nicht flüsstger Arzeneimittel.
Für die Dispensation eines nicht flüssigen
Akzeneimittels, z. B. einer Quantitöt Species,
eines einzelnen Pulvers u. s. w., wenn hier-
bei die Verwendung eines Gefaͤßes nicht Statt
sind mit Convolut und Signatur zu
berechnen:
bei einer Menge bis incl. 6 Unzen.
. 12.
Bei ardßeren Mengen für jedes das Quan.
tum von 12 Unzen übersteigende Pfund
Für die Dispensation eines nichtgestrichenen
Pflasters, incl. Einwickeln in Wachspapier,
Convolut und Signatur:
bis incl. 1 Unze
4 Unzen
2
Für jedes das Quontum von 12 Unzen
übersteigende Pfunnd . ...
Für die Dispensation eines gestrichenen
Pflasters wird nebst Convolut und Signatur
bis incI. 2 Drachmen desverbrauchten Pflasters
L nze · .
1
berechnet.
Bei größeren Pflastern werden für jede
Unze des gebrauchten Pflosters hinzugerechnet
Das anzuwendende Wachspapier wird nach
8 seinem Werthe besonders in Rechnung gebracht.
Emulsionen.
Fũr Bereitung einer Samen · Emulsion:
bis incl. 8 Unzen
12
Bei größeren Quantitäten für jedes das
... ...
Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund
S—S
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