Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenath.
Nummer 3. Weimar. 23. Jannar 1868.
Ministerial-Bekanntmachungen.
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, beschlossen haben, die
nach der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1850 (S. 7 des Reg.-Bl. v. 1851)
angeordnete Uebertragung der Geschäfte der vormaligen Großherzoglichen Ober-
Bau-Behörde auf den Großherzoglichen Ober= Bau-Direktor vom 1. Januar 1868
an wieder aufzuheben und diese Geschäfte unmittelbar aus den Großherzoglichen
Ministerial-Departements, in deren Geschäftskreis sie fallen, unter Mitwirkung des
Großherzoglichen Ober-Bau-Direktors besorgen zu lassen: so wird solches mit der
Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß alle Berichte und Eingaben, welche
nach der seitherigen Einrichtung an den Großherzoglichen Ober-Banu-Direktor zu
richten waren, vom gedachten Zeitpunkte ab an das betreffende Ministerial-Departe-
ment zu richten sind.
Nur die auf das Bauwesen des Jahres 1867 bezüglichen Angelegenheiten
mit Einschluß der Vorarbeiten für die Bau-Disposition des Jahres 1868 sind noch
in der seitherigen Weise zu behandeln.
Weimar, am 27. Dezember 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Nachdem das Kataster von Isserode der Großherzoglichen Bezirks-Kataster-
führung zu Vieselbach zur Fortführung übertragen worden ist, wird Solches hier-
durch bekannt gemacht.
Weimar, am 3. Januar 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
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