Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Zegierungs-  Blatt

für  das
Großherzogthum
SachsenWeimar-Eise  nach.

Nummer  2.  Weimar.  14.  Februar  1870.

Ministerial--Bekanntmachungen.

Nachdem  das  Kataster  von  Maina  dem  Großherzoglichen  Rechnungsamt
Blankenhain  zur  Führung  übertragen  worden  ist,  wird  solches  hierdurch  zu  öffentlicher
  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  17.  Januar  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Depar#ement  der  Finanzen.
G.  Thon.

 

 

Nachdem  die  Führung  des  Katasters  von  Tiefurt  dem  Großherzoglichen
Rechnungsamt  hier  übertragen  worden  ist,  wird  solches  hierdurch  zu  öffentlicher
Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  18.  Januar  1870.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

Es  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  mit  höchster  Genehmigung
  Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  der  Sitz  der  Großherzoglichen
  Steuer-Rezeptur  zu  Udestedt  vom  14.  dieses  Monats  an  nach  Luisenhall
verlegt  und  die  Verwaltung  dieser  Behörde  dem  Großherzoglichen  Salzsteuer-Amts-Rendanten
  Schenk  daselbst  mit  übertragen  worden  ist.

Weimar  am  11.  Februar  1870.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.
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