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Zegierungs- Blatt
für das
Großherzogthum
SachsenWeimar-Eise nach.
Nummer 2. Weimar. 14. Februar 1870.
Ministerial--Bekanntmachungen.
Nachdem das Kataster von Maina dem Großherzoglichen Rechnungsamt
Blankenhain zur Führung übertragen worden ist, wird solches hierdurch zu öffentlicher
Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Januar 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Depar#ement der Finanzen.
G. Thon.
Nachdem die Führung des Katasters von Tiefurt dem Großherzoglichen
Rechnungsamt hier übertragen worden ist, wird solches hierdurch zu öffentlicher
Kenntniß gebracht.
Weimar am 18. Januar 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit höchster Genehmigung
Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, der Sitz der Großherzoglichen
Steuer-Rezeptur zu Udestedt vom 14. dieses Monats an nach Luisenhall
verlegt und die Verwaltung dieser Behörde dem Großherzoglichen Salzsteuer-Amts-Rendanten
Schenk daselbst mit übertragen worden ist.
Weimar am 11. Februar 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
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