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Ministerial-Bekanntmachungen.
Nachdem die von den Gemeindebehörden und dem Verwaltungs-Ausschuß der
Sparkasse zu Buttstädt beantragte Abänderung des §. 4 des Sparkasse-Statuts,
wonach vom 1. Juli d. J. ab die bei der Sparkasse gemachten Einlagen, wenn
solche die Höhe von Funfzig Thalern erreichen, mit 4 Prozent verzinst werden
sollen, die höchste Bestätigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, erhal-
ten hat, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 26. Juni .11870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, zu der von den Gemeinde-
behörden und dem Sparkasse-Vorstand zu Bürgel beantragten Abänderung der
Statuten der dasigen Sparkasse, wonach die Einlagen bei derselben vom 1. Januar
1871 ab von 3½ Prozent auf 4 Prozent erhöht werden sollen, die höchste Geneh-
migung ertheilt haben, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 1. Juli 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Vom Bundes-Gesetzblatt ist die Nummer 22 erschienen und enthält:
(Nr. 516.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Norddeut-
schen Bundes für das Jahr 1871. Vom 15. Mai 1870.
(Nr. 517.) Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militair-Ver-
waltung des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1871. Vom
15. Mai 1870.
(Nr. 518.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Nord-
deutschen Bundes für das Jahr 1870. Vom 11. Juni 1870.
(Nr. 519.) Gesetz wegen Aufhebung der Elbzölle. Vom 11. Juni 1870.
(Nr. 520.) Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund einerseits und Oesterreich
andererseits, die Aufhebung des Elbzolls betreffend. Vom 22. Juni 1870.
(Nr. 521.) Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Errich-
tung eines obersten Gerichtshofs für Handelssachen vom 12. Juni
1869. Vom 22. Juni 1870.
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.