Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Dagegen stehen dem Inhaber von 
5 bis 10 Stammprioritäts-Aktien zu 1 Stimme 
11 30 . 2 Stimmen 
31. 60 - -3 - 
61. 100 - . 4 - 
101 200 - 6 - 
und sodann von je 200 Stammprioritäts-Aktien eine weitere Stimme; dabei wer- 
den Bruchtheile unter 200 Stück ebenfalls nicht angerechnet und die Ueberschreitung 
von 50 Stimmen nicht zugelassen. 
Ist ein Aktionär zugleich Bevollmächtigter eines andern Aktionärs, so kann er 
einschließlich des Stimmrechts des letzteren niemals mehr als 100 Stimmen in sich 
vereinigen. 
g. 37. 
Legitimation der Stimmberechtigten. 
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur diejenigen berechtigt, 
welche spätestens drei Tage vor der Versammlung ihre Aktien bei den vom Vor- 
stande zu bestimmenden Gesellschaftskassen deponiren. 
Die Nummern der deponirten Aktien werden in einem nach der laufenden 
Nummer angelegten Verzeichnisse roth angestrichen und das unter der Controle des 
dazu bestimmten Beamten zu führende Verzeichniß wird von einem Mitgliede des 
Vorstandes verificirt. 
Gleichzeitig muß jeder Aktionär ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der 
Nummern seiner Quittungsbogen oder Aktien in zwei Exemplaren übergeben, von 
denen das eine zu den Akten der Gesellschaft geht, das andere mit dem Siegel der 
Gesellschaft unter dem Vormerk der Deposition, sowie mit der Stimmenzahl ver- 
sehen, ihm zurückgegeben wird. Dieses Exemplar dient als Einlaßkarte zu der Ver- 
sammlung, auf Grund deren beim Eintritte in dieselbe dem Inhaber eine angemessene 
Anzahl von Stimmzetteln verabfolgt wird, welche mit dem Stempel der Gesellschaft 
versehen sind. 
Gegen Rückgale dieses Duplikat-Verzeichnisses erfolgt die Rückgabe der betref- 
fenden Aktien. 
Die Stelle der wirklichen Deposition bei den Gesellschaftskassen vertreten nur 
amtliche Bescheinigungen von Staats= und Communalbehörden oder Zeugnisse der 
in der Einladung für diesen Zweck genannten Baukfirmen über die bei ihnen erfolgte 
Deposition der Aktien.
	        
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