Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

Regierungs-Blatt
Sachs  vritiihin  ch

Nummer  14.  Weimar.  J  18.  Mai  1888.

 

 

Inhalt:  Miniserial.  —Setanmmachung,  N  —  zu  dem  Nechsgesece  vom  5.  E  1888  über  den

Erlaß  der  Wittwen-  und  Waisengeldbeiträge  von-  Angehprigen  der  Reichs-Civilverwaltung,  des  Reichsheeres

und  der  Kaiserlichen  Marine  betressend,  Seite  —  Ministerial-  „Bekanntmachung,  Wechsel  in  der  Haupt  ·

Agentur  der  Allgemeinen  Versicherungs.  Fient  Gesellschat“  „Victoria“  zu  Berlin  betressend,  Seite  68.  —.
Berichtigung,  Seite  68.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

(46)  I.  Nachstehend  werden  die  zu  dem  Reichsgesetze  vom  5.  März  d.  Js.,
betreffend  den  Erlaß  der  Wittwen=  und  Waisengeldbeiträge  von  Angehörigen
der  Reichs-Civilverwaltung,  des  Reichsheeres  und  der  Kaiserlichen  Marine
(Reichs-Gesetzblatt  Seite  65),  von  dem  Königlich  Preußischen  Kriegsministerium
zu  Berlin  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  vom  23.  März  d.  Is.  noch
besonders  zur  Kenntniß  der  Betheiligten  gebracht  und  dabei  noch  hinzugefügt,
daß  nach  einer  Mittheilung  der  Königlich  Preußischen  Regierung  zu  Erfurt
Anträge  von  den  im  Pensionsverhältnisse  stehenden  Offizieren,  Militär-Aerzten
und  Militär-Beamten  auf  Aufhebung  des  Verzichts  auf  die  Wohlthaten  des
Militär-Hinterbliebenen-Gesetzes  vom  17.  Juni  1887  mit  den  vorgeschriebenen
Widerrufs-Erklärungen  —  und  zwar  letztere  in  zweifacher  Ausfertigung  —
an  die  genannte  Königlich  Preußische  Regierung  einzureichen  sind,  sowie  daß,
wenn  hiermit  gleichzeitig  das  Gesuch  um  Ausscheiden  aus  der  Landesanstalt
verbunden  wird,  die  bezüglichen  Aufnahmescheine  der  Anstalt,  sowie  die  sämmtlichen
  Quittungen  über  die  für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1887  bis  Ende  März  1888
entrichteten  Wittwen=  2c.  Kassenbeiträge  beizufügen  sind.
Weimar,  den  7.  Mai  1888.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.

v.  Groß.
1888  15