Regierungs-Zlatt
Großberwogthun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 15. Weimar. 21. Juni 1890.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betressend Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zum
Ausschusse der Thüringischen Versicherungsanstalt, Seite 115. — Ministerial belanmtmachung, die Auf-
bewahrung und Abgabe von Arzeneimitteln, Droguen und Giften, einschließlich der gistigen Farben
betreffend, Seite 116. — Ministerial- Bekanmmachung, Veränderung in der Zusammensetzung der Prüfungs--
Kommission für Aerzte in Jeua betreifend, Seite 117. — Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in den
Hauptagenturen der Allgemeinen Versicherungs. Gesellschaft „Victoria“ d Berbin und der Gesellschaft zu
gegenseitiger Hagelschädenvergiltung zu Leipzig betreffend, Seite 117 .1 17 — g Inhalisverzeichniß aus
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central. Blatt für das Deutsche Reich, mi*
Ministerial-Bekanntmachungen.
(51) I. Auf Grund der Vorschrift in § 48 des Reichsgesetzes, betreffend die
Invaliditäts= und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 — Reichs-Gesetz-
blatt Seite 97 —, wird mit landesherrlicher Genehmigung hierdurch bestimmt,
daß für die in § 1 des gedachten Gesetzes bezeichneten Personen innerhalb
des Großherzogthums, welche den in § 48 Absatz 2 des Gesetzes genannten
Kassen nicht angehören, eine der Zahl dieser Personen entsprechende Be-
theiligung an der Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten
zum Ausschusse der Thüringischen Versicherungsanstalt den Bezirksaus-
schüssen je für den Umfang der einzelnen Verwaltungsbezirke einzuräumen ist.
Weimar, den 16. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
v. Groß.
1890 20