Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Ministerial-Bekanntmachungen.

[59]  1.  Im  Anschluß  an  das  Gesetz  vom  14.  Juli  1888  (Regierungs-Blatt
Seite  109),  betreffend  die  Ausdehnung  des  Gesetzes  vom  26.  November  1855
auf  die  Eisenbahn  von  Orlamünde  durch  das  Orlathal  zum  Anschluß  an  die
Preußische  Staatsbahn  von  Gera  nach  Probstzella,  wird  hiermit  bekannt  gemacht,
  daß
1.  die  demnächst  zur  Ausführung  gelangende  Schlußstrecke  der  Eisenbahn
die  Fluren  Köstitz,  Döbritz,  Nimritz,  Rehmen,  Oppurg  berühren  wird
und  daß
2.  die  Leitung  des  Enteignungsgeschäfts  in  den  gedachten  Fluren  dem
Großherzoglichen  Amtsrichter  Fischer  zu  Neustadt  a/Orla  übertragen
worden  ist.
Weimar,  den  20.  April  1892.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Groß.

[60|  II.  Der  See-,  Fluß=  und  Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft  „Agrippina"
zu  Köln  ist  die  Erlaubniß  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthum  auf  desfallsiges
  Ansuchen  widerruflich  ertheilt  worden.

Es  wird  Solches  und  daß  die  gedachte  Gesellschaft  Georg  Weitz  zu
Weimar  zum  Haupt-Agenten  für  das  Großherzogthum  bestellt  hat,  andurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  19.  April  1892.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departements-Chef:
Wobkenius.

Weimar.  —  Hof#-Buchdruckerei.