Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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l63)  III.  Der  Mecklenburgischen  Vieh-Versicherungs-Gesellschaft  zu  Güstrow
ist  die  Erlaubniß  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthum  auf  desfallsiges
Ansuchen  widerruflich  ertheilt  worden.

Es  wird  Solches  und  daß  die  gedachte  Gesellschaft  den  Gutsbesitzer
W.  Thomas  in  Berka  a/J.  zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogthum
bestellt  hat,  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  2.  Mai  1892.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departements-Chef:
Wobenius.

s64/]  IV.  Daß  von  der  Direktion  der  Frankfurter  Transport-Unfall=  und
Glas-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft  an  Stelle  des  Paul  H.  Lubk  in  Weimar,
bisherigen  Hauptagenten  derselben,  Paul  Ulrich  daselbst  für  die  Unfall-Versicherungs-Geschäfte
  der  genannten  Gesellschaft  zum  Hauptagenten  für  das
Großherzogthum  ernannt  worden  ist,  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  24.  März  d.  J.  (Regierungs-Blatt  Seite  87)  hierdurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  3.  Mai  1892.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  de  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Wobenius.

[65]  Das  24.,  25.,  26.,  27.  und  28.  Stück  des  Reichs-Gesetzblatts  enthalten
  unter:
Nr.  2018  Gesetz,  betr.  die  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung,  vom

20.  April  1892;  unter

2019  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Aufnahme  einer  Anleihe  auf  Grund
der  Gesetze  vom  16.  Februar  1882,  16.  März  1886,  22.  Februar
1892,  30.  März  1892  und  10.  April  1892,  vom  20.  April
1892;  unter

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