Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Weltpostvertrag; unter 
Uebereinkommen, betr. den Austausch von Briefen und Kästchen 
mit Werthangabe; unter 
Uebereinkommen, betr. den Postanweisungsdienst; unter 
Uebereinkunft, betr. den Austausch von Postpacketen; unter 
Uebereinkommen, betr. den Postauftragsdienst; unter 
Uebereinkommen, betr. den Postbezug von Zeitungen und Zeit- 
schriften; unter 
Gesetz, betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und wein- 
ähnlichen Getränken, vom 20. April 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Ausführung des zuvor gedachten Ge- 
setzes, vom 29. April 1892; unter 
Gesetz, betr. die Vergütung des Kakaozolles bei der Ausfuhr von 
Kakaowaaren, vom 22. April 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken, vom 
29. April 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in 
Hechelräumen und dergl., vom 29. April 1892. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 19: 
S. 185 Ausführungsbestimmungen zu dem Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891; 
„ 205 Bestimmungen über die Zuckerstatistik. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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