Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

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2)  bei  der  Bestimmung  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  zu  Balve  statt  im
Amt  Balve:  und  Amt  Balve;
3)  bei  der  Bestimmung  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  zu  Werl  statt

Lentzingsen:  Lüttringen.
Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  26.  Februar  1880.

(L.  S.)  Wilhelm.

Gr.  zu  Stolberg.  v.  Kameke.  Hofmann.  Gr.  zu  Eulenburg.
Maybach.  Bitter.  v.  Puttkamer.  Lucius.  Friedberg.

 

(Nr.  8695—98606.)