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Ministerialbekanntmachungen.
(18) 1. Dem landwirtschaftlichen Verein in Göschwitz ist in Gemäßheit des
§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zu
demselben die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 26. Februar 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
119)II. Mit Beziehung auf die Bestimmung im § 33 des Ausführungs-
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen vom * Jmi 20 wird als Termin für die
diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände
Sonnabend, der 2. April d. J.,
hierdurch bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das weiter
Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, den 4. März 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(20) Das 7., 8., 9. und 10. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3016 Verordnung, betr. die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in
Egypten; vom 4. Februar 1904.
3017 Verordnung zur Abänderung der Kaiserlichen Verordnung vom
31. Mai 1897 (Reichs-Gesetzblatt S. 459), betr. die Anusdehnung
der §§ 135 bis 139, § 139 | der Gewerbeordnung auf die Werk-
stätten der Kleider= und Wäschekonfektion; vom 17. Febrnar 1904.
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