Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

120  Widersetzung  —  Warderungdelv.

willigten  Oerichtsverbittung.  Beschwerde  wegen  Zurückweisung
  dieses  Wiverrufs.  VIII,  191.

Wiversetzung  gegen  die  Obrigkeit:  in  wie  fern  kann  sie
in  strafrechtlicher  Hinsicht  gegen  Gemeindevorsteher  verübt
werden  ?  I,  220.  Gegen  obrigkeitliche  Diener  oder  obrigkeitlich
  beorderte  Militärpersonen  ist  Widersetzung  nur  dann
vorhanden,  wenn  dieselben  in  einer  Handlung  begriffen
waren,  zu  welcher  sle  entweder  vermöge  ibrer  allg.  Dieusteovorschriften
  oder  vermöge  besondern  obriqkeitl.  Auftrags
befugt  waren.  VIII,  30.  IX,  128.  Kann  Wioders.  gegen  die
Obrigkeit  durch  Schimpfworte  oder  herabwürdigende  Handlungen
  auch  an  obrigkeitlichen  Dienern  als  Vergehen
verübt  werden?  V,  40,  69,  85.  VI,  206.  VII,  85.  Widersetzung

  gegen  Gensdarmen.  IX,  221.  Ist  Widersetzung
im  Dienste  bel  der  Landwehr  als  Subordinationsvergehen,
oder  als  gemeines  Verbrechen  resp.  Vergehen  zu  bestrafen?
  III,  321.

Wioverspruch:  über  dis  Noheé  des  speziellen  Wlderspruchs.
  VIII,  18,  „Nr.  «

Wiederaufang:  des  r  *  enes  einstweilen  suspendirten
Beweisfrist.  IX,  362.

Wievereinsetzung  in  den  vorigen  Stand,  [.  Restitutiao
in  integrum.

Wiederlage  (Contrados),  nach  bayr.  Recht.  X,  9.
lederverehelichung:  Kompetenz  zur  Untersagung  der-Wiederverehelichung
  geschiedener  Chegatten  nach  preuf.
Recht.  VII,  414.  Einspruch  gegen  die  W.  wegen  rn
nicht  ——-  g  dersetzung.  Pr.  R
VIIl,

W  l  Heuzehent.  Leibrechtler.

*mez###  von  der  thätigen  Rem  in  Bezug  auf  denselben.
  II

Wilvdschaden:  von  der  Verbindlichkeit  des  Jagdberechtigten
den  Wildschaden  zu  ersetzen.  X,  369.

Windbrüche:  haben  —n  Gläubiger  Anspruch  auf  die
Winvbrüche?  VII,  288.

Windsheim:  Gewohnheitsrecht  bezüglich  der  Vermögensguscinanderse
  bung  geschiedener  Ehegatten.  IX,  76.

Winkelrecht,  s.  Austrag.

Wissenschaftlichkeit  der  Rechtspflege.  VII,  1.

Wittwe:  über  den  rechtlichen  Begriff  u.  Umfang  des  Ausdrucks

  „Wittwe“  (vickua).  VII,  403.  Penslonsansprüche

der  Offzierswittwen  u.  Waisen  sind  Justizsachen.  VIII,  150.

Wohnungsrecht:  kann  der  Berechtigte  die  Fährung  des
Hausschlüssels  verlangen?  VI,
ürderungseid  ugenn  n  11  litem):  ist  nicht  von
Amtswegen  aufzulegen.  IV,  224.  Findet  er  wegen  des