Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

315 
Regierungsblatt 
für das 
  
  
  
  
  
  
Großherzogtum Sachsen. 
Nummer 24. Weimar. 4. Oktober 1911. 
  
Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die zwischen den Staatsregierungen des Großherzogtums Sachsen und 
des Herzogtums Sachsen Gotha getroffene weitere Vereinbarung vom 18. Juli 1911 zum Zwecke der 
Einheitlichkeit der Schulverhältnisse in den beiden Gemeinden Ruhla W. A. und G. A., Seite 315.— 
Ministerialbekanntmachung, betr. Vorschriften über Einrichtung und Betrieb der staatlichen Impfanstalten, 
Seite 319. — Ministerialbekanntmachung, betr. Verwaltung der Kostenhebestelle des Amtsgerichts Allstedt 
künftig durch das dortige Rechnungsamt, Seite 328. — Ministerialbekanntmachung, betr. Personalverände- 
rungen im Gesellenausschuß der Handwerkskammer, Seite 328. — Ministerialbekanntmachung betr. die 
Kuntze-Stiftung des Korps Saxonia zu Jena, Seite 328. 
  
Ministerialbekanuntmachungen. 
[951] I. Nachdem die zwischen den Staatsregierungen des Großherzogtums Sachsen 
und des Herzogtums Sachsen Gotha unter dem 18. Juli ds. Is. getroffene Uber- 
einkunft zum Zwecke der Einheitlichkeit der Schulverhältnisse in den beiden Ge- 
meinden Ruhla W. A. und G. A. ratifiziert worden ist, wird diese Vereinbarung 
nachstehend bekannt gemacht. 
Weimar, den 4. August 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
1911 48
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.