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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 24. Weimar. 4. Oktober 1911.
Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die zwischen den Staatsregierungen des Großherzogtums Sachsen und
des Herzogtums Sachsen Gotha getroffene weitere Vereinbarung vom 18. Juli 1911 zum Zwecke der
Einheitlichkeit der Schulverhältnisse in den beiden Gemeinden Ruhla W. A. und G. A., Seite 315.—
Ministerialbekanntmachung, betr. Vorschriften über Einrichtung und Betrieb der staatlichen Impfanstalten,
Seite 319. — Ministerialbekanntmachung, betr. Verwaltung der Kostenhebestelle des Amtsgerichts Allstedt
künftig durch das dortige Rechnungsamt, Seite 328. — Ministerialbekanntmachung, betr. Personalverände-
rungen im Gesellenausschuß der Handwerkskammer, Seite 328. — Ministerialbekanntmachung betr. die
Kuntze-Stiftung des Korps Saxonia zu Jena, Seite 328.
Ministerialbekanuntmachungen.
[951] I. Nachdem die zwischen den Staatsregierungen des Großherzogtums Sachsen
und des Herzogtums Sachsen Gotha unter dem 18. Juli ds. Is. getroffene Uber-
einkunft zum Zwecke der Einheitlichkeit der Schulverhältnisse in den beiden Ge-
meinden Ruhla W. A. und G. A. ratifiziert worden ist, wird diese Vereinbarung
nachstehend bekannt gemacht.
Weimar, den 4. August 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
1911 48