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IV. Objektträger, die mit einer Schicht des zu untersuchenden Materials be-
schickt werden, in Gefäß IV,
V. Gallerbhren I zur Aufnahme von in Gefäß V,
z. eb 1 Bin beidn Zrubdese in Gei vi
VII. Flaschen zur Einsendung von größeren Mengen Urin können zu jeder Zeit
von dem Institut eingefordert werden (s. namentlich im nachstehenden
unter C. Gonorrhoe oder Tuberkulose).
Um Mißverständnissen vorzubeugen, ist bei der Einfor-
derung den Apothekern die Nummer des Gefäßes zu nennen
und nicht etwa die Krankheit, auf die untersucht werden soll.
Die Versandgefäße der Untersuchungsstelle sind innen und
außen steril. Durch die Sterilisierung leidet naturgemäß zuweilen das äußere
Ansehen. Vorschriften über die Füllung der einzelnen Gefäße sind, soweit erfor-
derlich, diesen aufgedruckt.
Punktionsflüssigkeiten oder Blut sind mit aseptischen Kautelen zu entnehmen.
Steriles Arbeiten ist Erfordernis. Die Venenpunktion ist bei Wahrung der
Asepsis ein vollständig ungefährlicher Eingriff und zu der Frühdiagnose verschiedener
Krankheiten, z. B. des Typhus, nahezu unentbehrlich.
Zur serologischen Diagnose sind erforderlich
a) Blut oder
b) Punktionsflüssigkeiten.
Zur Agglutination (beim Typhus als Widalsche Reaktion gezeichnet) ist so
viel Blut erforderlich, daß der Wattebausch völlig damit getränkt ist, also mindestens
8—10 Tropfen. Für alle anderen serologischen Untersuchungen sind wenn möglich
bis zu 10 cem Blut in den dazu bestimmten Gefäßen Nr. II einzusenden, je
mehr, um so besser.
C. Materialentnahme bei den einzelnen Rrankkheiten.
Bazilläre Blutkrankheiten: (s. Puerperalfieber).
Cholera: Bei Choleraverdacht ist baldigst, und zwar schon vor dem Ein-
treffen des beamteten Arztes, Stuhl nach der bei Typhus angegebenen Methode
im Gefäß 1 unter Zusetzung der Aufschrift „durch Eilboten, Bote bezahlt"