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Der hiernach künftig mit letzterem verbundenen Steuer-Rezeptur verbleibt die
Befugniß zur Erledigung von Uebergangescheinen über gestempelte Spielkarten (S. 16
der Ausführungs-Verordnung vom 3. November 1865 zu dem Gesetze über den
Spielkartenstempel vom 1. November 1865 Seite 537 des Reg.-Blatts von 1865).
Weimar am 31. Mai 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
[65) III. Dem Zweig-Institut der allgemeinen Unfall-Versicherungs-Bank zu
Leipzig, unter dem Namen „Deutsche Unfall= und Invaliditäts-Versicherungs-Ge-
nossenschaft zu Leipzig“, ist gleichwie schon früher dem Haupt-Institut die nachge-
suchte Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß von der gedachten Genossenschaft der Lieutenant
a. D. Max Sondershausen, zu Weimar, zum Haupt-Agenten der Genossenschaft
für das Großherzogthum gewählt worden ist, andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 3. Juni 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
[66] IV. Einer in Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, von
Sr. Königlichen Hoheit, dem Erbgroßherzog, gefaßten Entschließung zufolge ist dem
Großherzoglichen Bezirks-Kommissar Arno Siefert zu Apolda die Vertretung des
Großherzoglichen Expropriations-Kommissars für die Saaleisenbahn, Bezirks-Direktor
Bock dort, auf die Dauer des dem Letztern jetzt gewährten Urlaubs übertragen worden.
Weimar am 4. Juni 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
[67] V. Zufolge höchster Entschließung ist dem Carl Pieper zu Dresden, für
Léandre Gustav Mégy, José de Echeverria und Felix Bazan, sämmtlich
in Paris, ein Erfindungs-Patent auf eine selbstthätige Kuppelungs= und Brems-