Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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Der hiernach künftig mit letzterem verbundenen Steuer-Rezeptur verbleibt die 
Befugniß zur Erledigung von Uebergangescheinen über gestempelte Spielkarten (S. 16 
der Ausführungs-Verordnung vom 3. November 1865 zu dem Gesetze über den 
Spielkartenstempel vom 1. November 1865 Seite 537 des Reg.-Blatts von 1865). 
Weimar am 31. Mai 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
[65) III. Dem Zweig-Institut der allgemeinen Unfall-Versicherungs-Bank zu 
Leipzig, unter dem Namen „Deutsche Unfall= und Invaliditäts-Versicherungs-Ge- 
nossenschaft zu Leipzig“, ist gleichwie schon früher dem Haupt-Institut die nachge- 
suchte Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden. 
Es wird solches und daß von der gedachten Genossenschaft der Lieutenant 
a. D. Max Sondershausen, zu Weimar, zum Haupt-Agenten der Genossenschaft 
für das Großherzogthum gewählt worden ist, andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 3. Juni 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
[66] IV. Einer in Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, von 
Sr. Königlichen Hoheit, dem Erbgroßherzog, gefaßten Entschließung zufolge ist dem 
Großherzoglichen Bezirks-Kommissar Arno Siefert zu Apolda die Vertretung des 
Großherzoglichen Expropriations-Kommissars für die Saaleisenbahn, Bezirks-Direktor 
Bock dort, auf die Dauer des dem Letztern jetzt gewährten Urlaubs übertragen worden. 
Weimar am 4. Juni 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[67] V. Zufolge höchster Entschließung ist dem Carl Pieper zu Dresden, für 
Léandre Gustav Mégy, José de Echeverria und Felix Bazan, sämmtlich 
in Paris, ein Erfindungs-Patent auf eine selbstthätige Kuppelungs= und Brems-
	        
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