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Ministerial-Bekanntmachungen.
[108)] I. Das in der Ministerial-Bekanntmachung vom 9. Oktober 1860 (Reg.-
Blatt Seite 86) für die Kassen und Einnahmestellen im Bereiche des Finanz-De-
partements Großherzoglichen Staats-Ministeriums enthaltene Verbot der Annahme
der Oesterreichischen 1/1-Gulden wird unter Bezugnahme auf die Ministerial--Be-
kanntmachung vom 4. v. M. (Reg.-Blatt Seite 155 und Nr. 187 der Weima-
rischen Zeitung), das Verbot der Annahme der Oesterreichischen Ein= und Zwei-
Guldenstücke betreffend, auf die sämmtlichen Großherzoglichen Staatskassen hier-
durch erstreckt.
Weimar am 22. September 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thon.
(109] II. Von der Direktion der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft für das Deutsche
Reich zu Aachen ist der Kaufmann Wilhelm Pötsch zu Weimar an Stelle tes
Kaufmanns Oskar Klopfleisch hier, zum Haupt-Agenten der Gesellschaft für das
Großherzogthum ernannt worden.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 12. Januar 1872 (Seite 24
des Reg.-Blatts von 1872) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. September 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(110|] III. Der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Union“ zu Berlin
ist zum Geschäftsbetrieb der Feuerversicherung die nachgesuchte Konzession für das
Großherzogthum widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß die Gesellschaft E. Suhle und A. Peter zu
Weimar zu Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt hat, andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. September 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.