Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  24.  6  Weimar.  29.  November  1873.

Ministerial-Bekanntmachungen.
(121)  I.  Von  der  Schlesischen  Lebens-Versicherungs-Aktien-  Gesellschaft  zu  Breslau
ist  an  Stelle  ihres  bisherigen  Haupt-Agenten  der  Kaufmann  Wilhelm  Pötsch  zu
Weimar  zum  Haupt--Agenten  für  das  Großherzogthum  ernannt  worden.
Unter  Rückbezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  8.  Mai  d.  J.  (Seite  104
des  Reg.-Blatts)  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  30.  Oktober  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.
(122]  II.  Nachdem  hinsichtlich  des  dem  Fabrikbesitzer  J.  H.  F.  Kienast  zu
Berlin  auf  einen  Heizapparat  zum  Zwecke  der  Erwärmung  von  Eisenbahn-Coupées
mit  erwärmter  Luft  unter  dem  2.  November  1872  ertheilten  Erfindungs-Patents
(Reg.-Blatt  vom  Jahre  1872  Nr.  38)  die  Frist  zur  Beibringung  des  vorschriftsmäßigen
  Einführungsnachweises  um  ein  weiteres  Jahr,  also  bis  zum  2.  November
1874  mit  höchster  Genehmigung  verlängert  worden  ist,  so  wird  solches  andurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  5.  November  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.
(123]  III.  Zur  Entscheidung  entstandener  Zweifel  über  den  Sinn  der  Vorschrift
in  §.  6  Nr.  14  des  Gesetzes  vom  31.  August  1865  über  Sporteln  und  Gebüh-1873.

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