Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

16 
g. 9. 
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit den im 
Strafgesetzbuch (vergleiche namentlich 8. 367 Ziffer 4, 5, 6) angedrohten Strafen 
belegt. 
Weimar am 6. Februar 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Verordnung, 
betreffend den Verkehr mit Sprengöl. 
(14| II. Nachdem an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Rechtsanwalts Hering 
zu Eisenach der Realschullehrer Dr. Gustav Schmidt zu Eisenach durch die all- 
gemeinen Wahlen im XI. Landtags-Wahlbezirke zum Landtags-Abgeordneten für 
die noch übrige Dauer der laufenden Wahlperiode gewählt worden ist und die 
Wahl angenommen hat, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. Februar 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
[15] Das 4. und 5. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1873 enthalten unter 
Nr. 906 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths, vom 
8. Februar 1873; unter 
Nr. 907 das Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über das 
Urheberrecht an Schriftwerken 2c. vom 11. Juni 1871 in Elsaß- 
Lothringen, vom 27. Januar 1873; unter 
Nr. 908 die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Reben zum 
Verpflanzen, vom 11. Februar 1873. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.