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g. 9.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit den im
Strafgesetzbuch (vergleiche namentlich 8. 367 Ziffer 4, 5, 6) angedrohten Strafen
belegt.
Weimar am 6. Februar 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
Verordnung,
betreffend den Verkehr mit Sprengöl.
(14| II. Nachdem an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Rechtsanwalts Hering
zu Eisenach der Realschullehrer Dr. Gustav Schmidt zu Eisenach durch die all-
gemeinen Wahlen im XI. Landtags-Wahlbezirke zum Landtags-Abgeordneten für
die noch übrige Dauer der laufenden Wahlperiode gewählt worden ist und die
Wahl angenommen hat, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 13. Februar 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
[15] Das 4. und 5. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1873 enthalten unter
Nr. 906 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths, vom
8. Februar 1873; unter
Nr. 907 das Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über das
Urheberrecht an Schriftwerken 2c. vom 11. Juni 1871 in Elsaß-
Lothringen, vom 27. Januar 1873; unter
Nr. 908 die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Reben zum
Verpflanzen, vom 11. Februar 1873.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.