Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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feldherrn  ernannt,  die  der  übrigen  Ausschüsse  waren  vom  Bundesrat  zu  wählen.
Aus  der  Natur  der  Dinge  ergab  es  sich,  daß  die  Wahlen,  welche  nur  für  eine
Session  Giltigkeit  hatten,  am  Beginne  jeder  Session  vorzunehmen  waren.  Es  lag
in  der  Absicht,  die  drei  Ausschüsse  für  das  Landheer  und  die  Festungen,  für
Eisenbahnen,  Post  und  Telegraphen  und  für  Rechnungswesen  aus  fünf  Mit—
gliedern  zusammenzusetzen,  während  für  die  übrigen  Ausschüsse  das  Minimum
der  Mitgliederzahl  von  drei  festgehalten  wurde.  In  diesem  Sinne  erfolgte
thatsächlich  die  Zusammensetzung  der  Ausschüsse,“)  und  zwar  geschahen  die
Wahlen  in  die  Ausschüsse  des  Bundesrats  nicht  nach  Personen,  sondern  nach
Staaten,  da  die  Bezeichnung  der  Person  als  eine  interne  Angelegenheit  des
betreffenden  Staates  und  seiner  Regierung  angesehen  wurde.  Für  einige  der
Bundesratsausschüsse  wurden  auch  Stellvertreterwahlen  vorgenommen,  und  zwar
für  den  dritten,  vierten  und  siebenten  Ausschuß.“)

Die  Sitzungen  des  Bundesrats  und  seiner  Ausschüsse  fanden  zuerst  im
Gebäude  des  Herrenhauses  statt.  *“)  Später  mit  Beginn  des  Reichstags  wurden
dieselben  in  das  Gebäude  des  Staatsministeriums  verlegt.

Zum  Bureauchef  des  Bundesrats  wurde  der  Rechnungsrat  Radtke  ernannt.

*)  Die  Namen  der  Mitglieder,  welche  in  die  einzelnen  Ausschüsse  gewählt  wurden,
sind  abgedruckt  in  der  „National-Zeitung“  Nr.  388  vom  21.  Aug.  1867.  Eine  Uebersicht  über
die  Geschäftsangelegenheiten  der  Ausschüsse  des  Bundesrats  findet  sich  in  der  „Nat.-Ztg.“
Nr.  403  vom  30.  Aug.  1867.

**)  Die  Stellvertretung  in  Behinderung  des  einen  oder  andern  Mitgliedes  dieser
Ausschüsse  hatte,  diesen  Wahlen  gemäß,  in  dem  Ausschuß  für  Zoll=  und  Steuerwesen:
Hessen  (Geheimer  Legationsrat  Hofmann),  in  dem  für  Handel  und  Verkehr:  Bremen
(Senator  Gildemeister)  und  in  dem  für  Rechnungswesen:  Sachsen-Coburg-Gotha  (Staatsminister
  Freiherr  v.  Seebach)  zu  übernehmen.

*“)  Vereinzelt  auch  im  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenbeiten.