Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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werber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
maͤßig zu melden. 
5) Die wieder zu besetzende katholische Stadtpfarrstelle in Eßlingen, Dekanats 
Stuttgart, begreift die Katholiken der Stadt, Civil und Militaͤr, auch in der dazu 
eingetheilten Umgegend, und ist neben einer Hausmiethe-Entschädigung mit einer Be- 
soldung von 920 fl. verbunden. Die Bewerber haben sich bei dem katholischen Kirchen- 
rath zu melden, und insbesondere auch über die Fähigkeit zu den Aemtern des Schul- 
Inspektorats und des Kammerariats auszuweisen. 
6) Die wieder zu besehende kathol. Pfarrei Großallmerspann, Oberamts Hall 
und Dekanats Ellwangen, begreift im Pfarrdorf mit Einschluß der, aus den benach- 
barten evangelischen Pfarrorten und Filialien dahin eingepfarrten Katholiken 190 
Pfarrgenossen, und hat ein Einkommen an Güter-Ertrag, Zehenten, Capital Zinsen, 
Besoldungen und Gebühren von 600 fl. Die Bewerber haben sich bei dem katholischen 
Kirchenrath zu melden. 
7) Die wieder zu besetende batholische Pfarrstelle in Hundersingen, Oberamto 
und Dekanats Riedlingen, begreift im Pfarrdorse, in dem Filialweiler Veuren, wo 
auch eine Schule besteht, und in drei Höfen 1066 Pfarrgenossen, und hat an Güter- 
Ertrag, Zehenten, Besoldungen und Gebühren 1080 fl. Einkommen. Die Bewerber 
haben sich bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
8) Am 27. v. M. ist zu Eßlingen der Rechts-Consulent Horn, von Schorndorf, 
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9) am 10. d. M. der dem Oberamts-Gerichte Ulm zugetheilt gewesene Justizrath 
Schmid gestorben. 
Am 15. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat März d. J. ausgegeben worden.
	        
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