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Dienst· Erledigungen.
H Die Stelle des · Ober-Inspektors am K. Waisenhanse zu Weingarten ist
erledigt. Mit derselben ist eine. Vesoldung von 1200 fl. in Geld, neben einer geraͤu-
migen Amtswohnung und 30 fl. Entschaͤdigung fuͤr Schreibmaterialien verbunden. Der
Brennholzbedarf wird dem Ober-Inspektor gegen Abzug von seiner Besoldung aus
dem Holzvorrath der Anstalt mit zwölf Klaftern dargereicht. Derselbe ist Staatediener
mit dem Range in der siebenten Elasse. Die amtlichen Obliegenheiten des Ober-In-
spebtors bestehen in der Oberaufsicht und Leitung der ganzen Exziehungs-Anstalt, mir
welcher die Anstalt für Vagantenkinder verbunden ist. Namentlich liegt ihm die. p4da=
gogische und polizeiliche Leitung ob, ohne daß er der Mitaufsicht über die ökonomischen
Angelegenheiten enthoben wäre, wenn gleich für diese ein eigener Oekonomie-Verwalter
aufgesiellt ist. Zugleich hat derselbe als Geistlicher den Religions-Unterricht seiner Kir-
chengenossen durch alle Classen bis zum Austritt aus dem Hause zu ertheilen, und
wenn er der evangelischen Kirche zugethan ist, den sonn= und feiertäglichen Gottesdienst
nebst der Seelsorge für die jedoch kleine evangelische Gemeinde von Altdorf und
Weingarten zu versehen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei
Wochen bei der K. Commission für die Erziehungshäuser, unter genauer Angabe ihrer
Vildungs= und bisherigen amtlichen Laufbahn und mit Beilegung ihrer Zeugnisse, in
vorschriftmäßigen Eingaben zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Sulzbach, Dekanats
Weinsberg, welche im Mutterort 480, und im Filial Grantschen 257 Kirchengenoflen
zählt und mit einem auf 600 fl. nach SportelPreisen berechneten Dienst-Einkommen
verbunden ist. haben sich innerhakb vier Wochen bei dem edangelischen Confistoriam
vorschristmäßig zu melden.
5) Durch die Penstonirung des Revierförsters, Oberförsters Häberle zu Hohen-
gehren ist das in der ersten Besoldungs-Elasse stehende Revier Engelberg, Forstamts
Schorndorf, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich in-
nerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei der Finanz-Kaummer in Ellwangen zu melden.