Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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II. Verfügungen der Departementeé. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die veränderte Benennung der K. Stras= Anstalten-Commission betreffend. 
Da vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
21. Juni d. J. der den gerichtlichen Straf-Anstalten des Königreichs vorgesetzten Straf- 
Anstalten -Commission, als ständiger Central-Landesstelle, die veränderte Benennung: 
„Straf-Anstalten-Collegium“ beigelegt worden ist; so wird solches zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 22. Juni 1832. Schwab. 
8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für 18½/3. 
In Erwägung des dermaligen Standes der allgemeinen Brand-Versicherungs- 
Casse haben Seine Königliche Moajestät durch hcöchste Entschliefung vom 
19. d. M. zu verordnen geruht, daß für das Verwaltungs-Jahr 182; eine ordentliche 
Brandschadens-Umlage von seches Kreuzern auf hundert Gulden Gebäude-Anschlag, 
zur Hälfte an Martini dieses Jahrs, und zur audern Hälfte an Lichtmeß nächsten 
Jahrs zahlbat, veranstaltet werden foll. 
Die K. Oberämter haben hienach dafür besorgt zu seyn, daß 
1) diese Umlage sogleich nach Vollendung der auf den 1. Juli d. J. stattfindenden 
Revision der Brand-Versich s,Kataster vorgenommen, 
2) die Umlage-Urkunde spaͤtestens bis zum 1. September an den Haupt-Cassier ein- 
geschickt, und 
5) auf die erwähnten Termine der Betrag an denselben eingeliefert werde. 
 
	        
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