Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Ministerial-Bekanntmachungen.

I.  Auf  dem  Grunde  höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Hoheit,
des  Großherzogs,  ist  dem  Mechaniker  H.  Völker,  zu  Großmölsen,  auf  diesfallsiges
  Nachsuchen  ein  Erfindungs-Patent  auf  ein  eigenthümliches,  bei  dem  unterzeichneten
  Staats-Ministerium  durch  Zeichnung  und  Beschreibung  nachgewiesenes
verbessertes  Gewehrschloß  für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  vom  heutigen  Tage
an  gerechnet,  mit  der  Wirkung,  daß  Niemand  ohne  vorher  erlangte  Zustimmung
des  Patent-Inhabers  diese  Vorrichtung  zu  benutzen  berechtigt  ist,  ohne  daß  aber
Jemand  in  der  Benutzung  bekannter  Vorrichtungen  behindert  werden  soll,  für  den
Umfang  des  Großherzogthumes  ertheilt  worden,  jedoch  nur  unter  der  Voraussetzung,
  daß  das  Patent  dann  als  erloschen  zu  betrachten  seyn  würde,  wenn
die  bleibende  Ausführung  und  Anwendung  der  Erfindung  im  Großherzogthume
nicht  binnen  Jahresfrist  nachgewiesen  seyn  wird.

Auch  ist  bei  Bewilligung  des  Patentes  die  Neuheit  und  Eigenthümlichkeit
der  Erfindung  im  Sinne  der  laut  der  Bekanntmachung  vom  3.  März  1843
(Regierungs-Blatt  vom  Jahre  1843,  S.  13,  14,  15)  in  den  Zollvereins=Staaten
  bei  Erfindungs-Patenten  und  Privilegien  zu  beobachtenden  Grundsätze
ausdrücklich  vorausgesetzt  worden.

Nachdem  die  dießfallsige  Urkunde  unter  dem  heutigen  Tage  ausgefertigt
worden  ist,  wird  Solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  1.  Juni  1854.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
G.  Thon.

II.  Dem  Kaufmann  Chemnitius  zu  Jena  ist  auf  Nachsuchen  die  Erlaubniß
  zur  Betreibung  einer  Agentur  der  Aachener  und  Münchener  Feuerversicherungs-Gesellschaft
  innerhalb  der  Grenzen  des  Großherzogthumes  bis  auf
Widerruf  ertheilt  worden.

Weimar  am  6.  Juni  1854.
Finanz-Departement  des  Großherzoglich  Sachsischen

Staats-Ministeriums
G.  Thon.