Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  9O.  537

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  10.  Juni  1916.

Unhalt
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Ausübung  des  Eisenbahnüberwachungsdienstes
  durch  Militärpersonen.  (2)  Bekanntmachung  zur  Ausführung
der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  über  die  Einfuhr  von  Käse  vom
11.  März  1916.  (3)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  §  19  der
Verordnung  über  die  äußere  Heilighaltung  der  Sonn=  und  Festtage
vom  9.  Februar  1906.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  6.  Juni  1916,  betreffend  Ausübung  des  Eisenbahnüberwachungsdienstes
  durch  Militärpersonen.
Nachstehende  Anordnung  des  stellvertretenden  Generalkommandos  IX.  Armeekorps
  vom  23.  Mai  1916  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Schwerin,  den  6.  Juni  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

 

 

 

Nr.  1311.  Altona,  den  23.  Mai  1916.
Anordnung,
betreffend  Ausübung  des  Eisenbahnüberwachungsdienstes  durch
Militärpersonen.

Militärpersonen,  die  von  mir  mit  der  Ausübung  des  Eisenbahnüberwachungsdienstes
  beauftragt  sind,  haben  die  Rechte  und  Pflichten  eines  Polizeibeamten.

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