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mit unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Hauptagentur der gedachten Gesellschaft
mit Genehmigung des Ministeriums dem R. Leivenfrost in Heilbronn übertragen wurde
und zu Regierungs-Kommissären bei derselben die Regierungsräthe Schmidlin und
Klumpp in Stuttgart bestellt worden sind.
Stuttgart pen 26. Januar 1865. Geßler.
C) Der Departements des Innern und des Kirchen= und
Schulwesens.
Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens.
Bekanntmachung, betreffend die Regelung der Oberaussicht über das landwirthschaftliche Fortbildungswesen.
Um die Oberaufsicht über die in manchen Gemeinden des Landes bestebenden, seither
aus den Fonds der Centralstelle für die Landwirthschaft unterstützten landwirtbschaftlichen
Fortbildungsschulen und sonstigen Einrichtungen für landwirtbschaftliches Fortbildungswesen
im Einklang mit den bestehenden allgemeinen Ressortverhältnissen zu ordnen, ist zufolge
böchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 18. d. M. verfügt worden,
daß die genannten Anstalten von der Oberaufsicht des Ministeriums des Innern in vie
Oberaussicht des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens übergeben, was biemit zur.
öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 24. Jannar 1865. Geßler. Goltber.
D)Des Departements des Kirchen= und Schulwesens.
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens.
Bekanntmachung, betreffend die Führung der nächsten Aussicht über das landwirthschaftliche Fortbildungewesen.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kirchen-
und Schulwesens vom 24. v. M., betreffend die Regelung der Oberaufsicht über das land-
wirthschaftliche Fortbildungswesen, wird zufolge höchster Ermächtigung vom 26. v. M.
biemit bekannt gemacht, daß die nächste Aufsscht über die landwirthschaftlichen Fortbildungs=
schulen und sonstigen Einrichtungen für landwirthschaftliches Fortbilvungswesen nach wie
vor von der Centralstelle für die Landwirthschaft geführt werden wird.
Sttttgart den 1. Februar 1865. Golther.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.