Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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die Auswechslung der Ratisikations-Urkunden zu Heivelberg binnen vier Wochen vorgenom- 
men werden. 
Dessen zur Urkunde haben die Bevollmächtigten der beiden Regierungen den Vertrag 
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Siegel eigenhändig unter- 
zeichnet. 
Heidelberg, den 31. März 1864. 
Otto Freiherr Thumb von Neuburg, Heinrich Muth, 
Königl. Kammerherr u. Geh. Legationsrath. Ministerialrath. 
(L. S.) (L. S.) 
Ludwig v. Schwarz, Dr. Johann Minet, 
Director der K. wuͤrtt. Postdirection. Legationsrath. 
(L. S.) (L. S.) 
Schluß-Protokoll 
zu dem zwischen 
der Königlich Württembergischen 
und 
der Großherzoglich Badischen Regierung 
zum Zwecke einer Eisenbahnverbindung von Jaxtfelr durch das Jartthal über Neudenau, 
Möckmühl, Avelsheim nach Osterburken im Anschlusse einerseits an die bei Jaxtfeld ein. 
mündenden Bahnen Meckesbeim-Jartfelv und Heilbronn-Jartfeld, andererseits an die Heidel. 
berg-Würzburger Bahn bei Osterburken 
abgeschlossenen Staats-Vertrag. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten sind bei vem peutigen Abschlusse ves Staars- 
vertrags über vie Jarxtfelv-Osterburkener Bahn übereingekommen, diejenigen Nebenbestim- 
mungen und Erläuterungen zu dem genannten Vertrage, welche sich ihrer Natur nach nicht 
wohl zur Aufnahme in die eigentliche Vertragsurkunde eignen, in gegenwärtigem Schluß- 
protokoll nieverzulegen.
	        
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