Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Schluß-Protokoll
zu  dem  zwischen
der  Königlich  Württembergischen

und
der  Großherzoglich  Badischen  Regierung

zum  Zwecke  der  Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung  von  Lauda  über  Königshofen  nach

Mergentheim  im  Anschlusse  einerseits  an  die  projectirte  Tauberthalbahn  von  Wertheim

nach  Lauda,  andererseits  an  eine  Bahn  von  Mergentheim  nach  Crailsheim
abgeschlossenen  Staats-Vertrag.

Die  unterzeichneten  Bevollmächtigten  sind  bei  dem  heutigen  Abschlusse  ves  Staats.
vertrags  über  eine  Eisenbahnverbindung  zwischen  Lauva  und  Mergentheim  übereingekommen,
  viejenigen  Nebenbestimmungen  und  Erläuterungen  zu  dem  genannten  Vertrage,  welche
sich  ihrer  Natur  nach  nicht  wohl  zur  Aufnahme  in  vie  eigentliche  Vertragsurkunde  eignen,
in  gegenwärtigem  Schlußprotokoll  nieverzulegen.

Für  viese  Nebenbestimmungen  und  Erläuterungen  wird  die  Allerhöchste  Ratifikarion
der  vertragschließenden  Regierungen  vorbehalten,  nach  veren  Ertheilung  vieselben  gleiche
Kraft  und  Gültigkeit  erhalten  sollen,  als  wenn  sie  in  den  Staatsvertrag  aufgenommen
worden  wären.

Zu  Artikel  2,  Ziffer  5.

Die  Königlich  Württembergischen  Behörden  werden  angewiesen  werden,  bei  Vorladungen
Großberzoglich  Bavischer  Eisenbahnbediensteter  die  den  letzteren  vorgesetzte  Behörde  so
zeitig  in  Kenntniß  zu  setzen,  daß  diese  für  anderweite  Versehung  des  Dienstes  Vorkehr
treffen  kann.

Zu  Artikel  3,  Ziffer  1.

Wenn  die  Großherzoglich  Badische  Betriebsverwaltung  den  Abfertigungsvienst  bei  der
Wechselstation  Mergentheim  ganz  over  theilweise  ver  an  dieser  Station  befindlichen  Königlich
  Württembergischen  Betriebsverwaltung  übertragen  will,  so  wird  letztere  von  der
Königlich  Württembergischen  Regierung  zur  Uebernahme  dieses  Dienstes  unter  der  Voraug.